Matthias Hauer MdB

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) bei der Debatte am 1. Juli im Deutschen Bundestag © Bundesregierung, Steffen Kugler

Griechenland dominiert Woche im Parlament

In einer Vereinbarten Debatte hat sich der Deutsche Bundestag am Mittwoch mit der Situation nach dem Auslaufen des zweiten Hilfsprogramms für Griechenland am 30. Juni auseinandergesetzt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erteilte griechischen Forderungen nach bedingungslosen Finanzhilfen eine klare Absage. Die Kanzlerin betonte, dass die Tür für Gespräche zwar offen bleibe, es könne jedoch „keinen Kompromiss um jeden Preis“ geben. An die Adresse der Opposition gerichtet sagte sie, gute Europäer seien nicht diejenigen, die Kompromisse um jeden Preis schlössen, sondern diejenigen, die europäische Verträge und nationales Recht achten und so für Stabilität in der Euro-Zone sorgen. Die griechische Regierung hatte am 26. Juni die Verhandlungen mit den Institutionen einseitig abgebrochen und ein Referendum angesetzt. Bis zum Abschluss des Referendums am 5. Juli hat die Euro-Gruppe die Verhandlungen ausgesetzt (mehr dazu siehe hier).

Debatte zur Neuregelung der Sterbehilfe
In einer fast dreistündigen Debatte haben die Parlamentarier in dieser Woche zudem intensiv über vier fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Regelung der Sterbehilfe diskutiert. Die bisher größte Unterstützung hat ein Antrag, nach dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe mit einem neuen Straftatbestand mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden soll. Suizidbeihilfe für Angehörige oder andere nahestehende Personen bliebe danach weiterhin erlaubt. Ein weiterer Gruppenantrag will jede Art von Suizidbeihilfe unter Strafe stellen, ein anderer sogar Sterbehilfevereine ausdrücklich erlauben. Der Antrag mit der zweithöchstem Zustimmung sieht vor, Ärzten ausdrücklich die Suizidbeihilfe zu erlauben und damit Sterbehilfevereine überflüssig zu machen. Diese Möglichkeit soll jedoch nur nach eingehender Beratung, Bestätigung des Todeswunsches und der Einwilligung eines zweiten Arztes bestehen. Im Herbst will der Deutsche Bundestag über die vorliegenden Anträge abstimmen.