Matthias Hauer MdB

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Am Mittwoch hat Matthias Hauer MdB zu finanziellem Verbraucherschutz im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen. © Deutscher Bundestag

Konten: Verbraucher schützen

Am Mittwoch hat Matthias Hauer MdB im Plenum zum Verbraucherschutz bei Bankkonten gesprochen. Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und einen Antrag zum Basiskonto. Vor knapp zehn Jahren wurde das P-Konto eingeführt. „Dieses Girokonto sorgt dafür, dass verschuldeten Menschen das Existenzminimum zur Verfügung steht. Sie werden in dieser Höhe vor Kontopfändungen geschützt“, sagte Matthias Hauer in seiner Rede. „Es hat sich bewährt.“

Nun sollen beispielsweise die Pfändungsfreigrenzen künftig jährlich (statt alle zwei Jahre) angepasst, Ansparmöglichkeiten verbessert und der Schutz auf Gemeinschaftskonten ausgedehnt werden. Zum grünen Antrag bekräftigte Matthias Hauer, dass die Basiskonten bezahlbar bleiben müssen. Er kritisierte das Bundesfinanzministerium, dass noch immer keine zertifizierte Vergleichswebsite existiert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch sie entgeltfrei, objektiv und unabhängig Bankgebühren vergleichen können. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde dafür die rechtliche Grundlage geschaffen.

„Tragen Sie dazu bei, dass Kostentransparenz möglich wird! Hier ist mehr initiative aus dem BMF erforderlich“, so Matthias Hauer.

Die Rede können Sie sich hier anschauen und hier nachlesen.