Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Kreditvergabe für Wohnimmobilien und besserer Verbraucherschutz

Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren teilweise Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht, bei der das SPD-geführte Bundesjustizministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu Unsicherheiten und dadurch zu einer rückläufigen Kreditvergabe. Mit dem Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes wurde am 26. Januar in erster Lesung beraten, wie dieses Problem gelöst wird. Matthias Hauer MdB sprach dazu im Parlament.

In der zweiten Rede ging es um das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Damit soll der Anlegerschutz verbessert werden. Geplant ist u.a., das Beratungsprotokoll bei der Anlageberatung durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Künftig muss ein Berater den Beratungsverlauf nicht mehr bürokratisch protokollieren, sondern vielmehr erklären, warum die Anlageempfehlung für seinen Kunden geeignet ist. Dadurch wird die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt und gleichzeitig Bürokratie abgebaut.

„Auch die Aktienkultur wollen wir stärken“, so Matthias Hauer. Im Zuge der Beratungen will die Union dazu Verbesserungen beim Produktinformationsblatt für Aktien beschließen.

Reden online ansehen

Die Rede zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz können Sie hier ansehen und hier nachlesen.

Die Rede zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz können Sie hier ansehen und hier nachlesen.