Matthias Hauer MdB

Beiträge

Diskussionsrunde zum Digitalen Euro im Reichstagsgebäude.

Fachgespräch zum Digitalen Euro

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Vertreter aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Finanzwesen zum Gespräch über Chancen und Risiken eines „Digitalen Euro“ als einer möglichen Ergänzung des Bargelds eingeladen. Matthias Hauer MdB moderierte die Veranstaltung. Er ist Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss und Berichterstatter u.a. für den „Digitalen Euro“. Angesichts der aktuellen Vorschläge der EU-Kommission und der kürzlichen Entscheidung der EZB, die Arbeiten an dem Projekt fortzuführen, gewinnt die Debatte um den „Digitalen Euro“ an Dynamik. Bundesbankvorstand Burkhard Balz berichtete aus erster Hand von den Überlegungen der Zentralbanken des Eurosystems. Aus Sicht von Matthias Hauer MdB bedarf es einer ergebnisoffenen Diskussion in der breiten Gesellschaft, damit eine wohlüberlegte Entscheidung für oder gegen einen „Digitalen Euro“ getroffen werden kann. Um diese breite

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Jüdisches Leben in Deutschland schützen

Seit dem 7. Oktober 2023 wütet der Terror der Hamas gegen Israel. Die Ermordung Unschuldiger, die Tötung ganzer Familien und willkürliche Geiselnahmen zeigen die menschenverachtende Brutalität dieser islamistischen Terrorgruppe. Israel antwortet darauf im Rahmen seines in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung. Zur gleichen Zeit tritt bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland Antisemitismus offen zu Tage. Unter dem Titel „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ fand am 9. November eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Mit einem Leitantrag hat die CDU/CSU-Fraktion 49 Maßnahmen zur Unterstützung Israels und zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgeschlagen. Darin fordert sie u.a., dass die Bundesrepublik unmissverständlich, mit Nachdruck und ihrer historischen Verantwortung gerecht werdend innerhalb der internationalen Organisationen

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© Laurence Chaperon

Steueraffäre Scholz-Warburg: Union klagt vor dem Verfassungsgericht

Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg bekommt ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland einmalige Beschneidung der Oppositionsrechte kann die Union nicht akzeptieren und zieht zur Wahrung ihrer Rechte vor das Bundesverfassungsgericht.

© Laurence Chaperon

Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Suizidassistenz ab

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Neuregelung der Suizidassistenz mehrheitlich abgelehnt. Einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention (20/7630) nahm das Parlament hingegen mit großer Mehrheit an. In Deutschland nehmen sich jedes Jahr mehr als 9.000 Menschen das Leben. Die Anzahl der versuchten Suizide liegt geschätzt zehnmal so hoch. Der Deutsche Bundestag hatte sich vor einigen Jahren – und auch mit der Stimme von Matthias Hauer MdB – dafür entschieden, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Das Gesetz zielte darauf ab, vor allem denjenigen das Handwerk zu legen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etabliert haben und offen werbend für den Suizid eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat anschließend jedoch die

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Untersuchungsausschuss abgelehnt – Ampel missachtet Minderheitenrechte

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch den Unionsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg abgelehnt. Mit ihren weitreichenden Befugnissen gelten Untersuchungsausschüsse als das schärfste Schwert der Opposition. Dass die regierenden Fraktionen dieses wesentliche Minderheitenrecht der Opposition verwehren, ist in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland bislang einmalig. Matthias Hauer MdB kritisiert die Blockade der Ampel. Die Ampel trete mit dieser dramatischen Entscheidung ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht mit Füßen. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere das Agieren der Hamburger Behörden, die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes handelten, sowie das Agieren von Olaf Scholz in seinen Ämtern in Hamburg und Berlin beleuchten. Obwohl bereits der ursprüngliche Antrag von CDU/CSU auf Einsetzung des Ausschusses verfassungsgemäß sei, zeigte sich

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