Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zu Cum-Ex-Geschäften im Dezember 2015.

Matthias Hauer arbeitet im Untersuchungsausschuss mit

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Februar einen Untersuchungsausschuss zum Steuerbetrug durch die Cum-Ex-Geschäfte eingesetzt. Das achtköpfige Gremium konstituierte sich in einer öffentlichen Sitzung am 25. Februar. Matthias Hauer MdB gehört dem Untersuchungsausschuss als stellvertretendes Mitglied an. Im Dezember sprach er dazu im Plenum. Bei den Cum-Ex-Geschäften haben Banken und Investoren Aktiengeschäfte mit dem Ziel getätigt, sich die Kapitalertragsteuer zweimal erstatten zu lassen, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Grundlage des kriminellen Geschäfts war ein Aktienhandel rund um den Dividendentermin – kurz davor (Cum-Dividende) und danach (Ex-Dividende). Durch Leerverkäufe und das gezielte Ausnutzen von Fristen fielen der rechtliche und der wirtschaftliche Eigentümer der Aktie auseinander. So gelang es, die Kapitalertragsteuer doppelt bescheinigt zu bekommen. Nachdem die Cum-Ex-Geschäfte bekannt wurden, hat

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zu Cum-Ex-Geschäften im Dezember 2015.

Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich aufklären

Am 4. Dezember hat der Deutsche Bundestag über die Einsetzung eines vierten Untersuchungsausschusses debattiert. Dabei geht es um einen Antrag beider Oppositionsfraktionen, die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte im Zeitraum 1999 bis 2012 weiter zu beleuchten. Matthias Hauer MdB betonte in seiner Rede dazu: „Wir brauchen die konsequente Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Fälle. Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Die Cum-Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und kriminell.“ Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss dazu sieht der Essener Abgeordnete jedoch nicht als die richtige Lösung an. „Nach Einschreiten des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums unter Minister Wolfgang Schäuble sind Cum-Ex-Geschäfte heute nicht mehr möglich“, sagt er. „Eine strafrechtliche Aufarbeitung liegt nun nicht in der Hand des

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