Matthias Hauer MdB

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Staatsangehörigkeitsgesetz

Persönliche Stellungnahme zum Staatsangehörigkeitsgesetz

Mit dieser persönlichen Erklärung hat Matthias Hauer der Fraktionsspitze sein von der Koalition abweichendes Abstimmungsverhalten zum Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegt, welches er bereits in der vorangegangenen Fraktionssitzung angezeigt hatte. Matthias Hauer: „Während des Bundestagswahlkampfes 2013 habe ich aus voller Überzeugung die im Regierungsprogramm 2013-2017 festgelegte Position der Union vertreten, dass das sogenannte Optionsmodell sich bewährt hat und die Union aus guten Gründen eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft ablehnt; auch weil diese oft mit Problemen bei der Rechtsdurchsetzung und in zivilen Auseinandersetzungen verbunden ist. Diese Position halte ich heute noch für richtig. Das Optionsmodell hat sich auch in der Praxis bewährt. Laut der BAMF Einbürgerungsstudie 2011 kommen Entscheidungen gegen die deutsche Staatsangehörigkeit „so gut wie nicht vor“. Hinzu kommt, dass nur etwa 13 Prozent der Optionspflichtigen angaben, durch die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit in einen Gewissenskonflikt zu geraten.

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