Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB spricht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. April im Deutschen Bundestag. © Deutscher Bundestag

Marktmissbrauch besser bekämpfen

In abschließender Beratung hat der Deutsche Bundestag am 14. April das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Matthias Hauer MdB sprach als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion dazu im Plenum. „Das Parlament hat seit der Finanzkrise 40 Maßnahmen umgesetzt, um die Märkte zu stabilisieren, ihre Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren und Anleger besser zu schützen“, erinnert der Essener Bundestagsabgeordnete. „Auch das vorliegende Gesetz dient in erster Linie dem Anlegerschutz.“ Das Gesetz sorgt für eine bessere Bekämpfung von Marktmissbrauch, bessere Informationen für Kleinanleger und definiert Anforderungen an Zentralverwahrer. In der EU verwahren Zentralverwahrer Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund 39 Billionen Euro und wickeln Wertpapiergeschäfte im Volumen von etwa 500 Billionen Euro ab. „Bei diesen Größenordnungen wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Verwahrer

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. März. © Deutscher Bundestag

Experten-Befragung im Finanzausschuss

Am 14. März hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in einer Öffentlichen Anhörung Sachverständige zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsvorhaben zuständig. Das Parlament hatte im Februar mit den parlamentarischen Beratungen dazu begonnen. Mit dem Gesetz wird u.a. die Information für Kleinanleger verbessert und stärker gegen Marktmissbrauch wie Insidergeschäfte vorgegangen. Matthias Hauer hat die Sachverständigen intensiv befragt, u.a. zur Anwendung und Ausgestaltung des Basisinformationsblattes, ein kurzes und leicht verständliches Dokument, das Kleinanlegern in Zukunft bei dem Vertrieb von komplexen Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden muss. Ebenso wurden zahlreiche Aspekte zur Sanktionierung von Marktmissbrauch diskutiert. „Wir haben viele Themen mit den Sachverständigen erörtern können und werden uns im weiteren

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