Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB stellt am 7. September bei einer Anhörung im Finanzausschuss zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Fragen an die Sachverständigen.

Neue Regelung zu Gebühren bei Kartenzahlung

Die Europäische Union hat mit einer Verordnung die Interbankenentgelte bei Kartenzahlungen EU-weit neu geregelt. Interbankenentgelte sind die Gebühren, die von der Bank des Händlers an die Bank des Kunden abgeführt werden, wenn ein Kunde mit Debit- oder Kreditkarte zahlt. Matthias Hauer MdB ist im Finanzausschuss für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. für das Thema Zahlungsverkehr zuständig. Die EU-Verordnung ist am 8. Juni bereits teilweise in Kraft getreten; bis Dezember muss jedoch dazu in Deutschland noch ein Begleitgesetz verabschiedet werden, um wesentliche organisatorische und rechtliche Umsetzungsfragen zu regeln. Diese Fragen waren u.a. Inhalt einer Anhörung des Finanzausschusses am 7. September. Grundsätzlich geht es bei der Neuregelung darum, die Interbankenentgelte bei Kartenzahlungen EU-weit zu vereinheitlichen und auf 0,2 Prozent bei Debitkartentransaktionen bzw. 0,3 Prozent

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Ebenfalls in dieser Woche im Finanzausschuss: Jānis Reirs (3.v.l.), Finanzminister der Republik Lettland, im Gespräch mit Abgeordneten, u.a. mit Matthias Hauer MdB (2.v.r.). Lettland hat seit 1. Januar 2015 für sechs Monate die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen. Die Themen des Gesprächs mit den deutschen Parlamentariern umfassten u.a. die Euro-Einführung 2014 in Lettland, öffentliche Investitionen in Europa, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Interbankenentgelte neu regeln

Die Europäische Union will mit einer neuen Verordnung die Gebühren, die bei Transaktionen mit Debit- oder Kreditkarten anfallen, deckeln. Die Regelung betrifft Karten, die Verbraucher häufig nutzen, z.B. EC-Karten, Visa-Karten oder die Mastercard. Bei Debitkarten soll ein Gebührenhöchstsatz von 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens gelten, bei Kreditkarten von 0,3 Prozent. „Wir werden uns zu den letzten offenen Fragen in den kommenden Wochen noch mit Sachverständigen zusammensetzen“, berichtet Matthias Hauer MdB. Dazu gehört für Deutschland zum Beispiel auch die Option, anstatt der 0,2-Prozent-Regelung bei inländischen Zahlungen mit Debitkarten eine Gebühr von fünf Cent pro Transaktion festzulegen. Wenn die Interbankenentgelte gedeckelt sind, dürfen Händler bei Kartenzahlungen keine Zusatzgebühren für Verbraucher mehr erheben. Die Verordnung sieht auch vor, dass künftig das Aufbringen mehrerer Marken

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