Matthias Hauer MdB

Beiträge

Fachgespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: Die Unionspolitiker für Digitales besprachen am Dienstag die Themen für 2020, darunter den Digitalfonds und Künstliche Intelligenz.

Missbrauch: Kinder im Internet besser schützen

Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches hat der Deutsche Bundestag am Freitag schon den Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. „Häufig täuschen die Täter über ihr wahres Alter und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus“, erklärt Matthias Hauer MdB. „Mit einem falschen Profil erschleichen sie sich das Vertrauen der Kinder und bereiten sexuellen Missbrauch vor, der dann entweder per Chat, durch Nacktfotos, Erpressung von pornografischen Videoaufnahmen oder auch bei realen Treffen erfolgt.“ Cybergrooming ist seit 2004 strafbar und wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Allerdings griff dieser Straftatbestand bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubte, auf ein Kind einzuwirken, aber stattdessen

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Bundesweiter Vorlesetag: Matthias Hauer liest Kita-Kindern in Kettwig vor

Was passiert mit dem bunten Elefanten aus Bausteinen, als der kleine Leo Besuch von seiner Freundin Klara bekommt? Welche Tiere finden an einem kalten Wintertag Unterschlupf in einem wärmenden Handschuh? Aus den Geschichten „Ich war das nicht!“ und „Die Fünf im Handschuh“ hat Matthias Hauer MdB am 19. November den Kindern der Evangelischen Kindertagesstätte „Auf der Höhe“ in Kettwig vorgelesen. „Die aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörer haben toll mitgemacht und die Abenteuer von Leo, Klara und den Tieren gespannt verfolgt“, erzählt der Essener Abgeordnete. Anlass für seinen Besuch in der Kettwiger Kita war der diesjährige Bundesweite Vorlesetag.