Matthias Hauer MdB

Beiträge

Expertendiskussion zu Defiziten der Geldwäschebekämpfung

Unter dem Vorsitz von Matthias Hauer MdB hat sich der Beirat Finanzen, Steuern, Geld und Kredit der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V. zum Thema Geldwäschebekämpfung ausgetauscht. Als Referenten präsentierten Dr. Marcus Optendrenk (Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen), Florian Köbler (Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft) und Daniel Volp (Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche – ZOK – der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main) ihre Sicht auf die aktuellen Probleme der ineffizienten Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Besonders im Fokus standen dabei die schwerwiegenden Defizite bei der deutschen Anti-Geldwäscheeinheit beim Zoll, der Financial Intelligence Unit (FIU). Erst kürzlich wurde auf eine parlamentarische Anfrage von Matthias Hauer MdB hin bekannt, dass bei der FIU viele relevante Hinweise auf Straftaten

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Am 21. Februar hat der Deutsche Bundestag das Brexit-Steuerbegleitgesetz beschlossen. Als zuständiger Berichterstatter sprach Matthias Hauer MdB hierzu im Plenum. © Deutscher Bundestag

Plenarrede: Deutschland für den Brexit wappnen

Der Brexit rückt Tag für Tag näher. Zum 29. März wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich die Europäische Union verlassen. Der Deutsche Bundestag hat am 21. Februar das Brexit-Steuerbegleitgesetz beschlossen. In den Bereichen Steuern und Finanzmarkt wird dadurch Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und Verbraucher geschaffen. Als Berichterstatter der Unionsfraktion sprach Matthias Hauer MdB dazu im Plenum und hat das Gesetzgebungsverfahren für den Finanzmarktteil maßgeblich begleitet. „Wer die EU verlässt, kann nicht weiter von allen Vorteilen der Gemeinschaft profitieren“, erklärte der Essener Abgeordnete und appellierte an Großbritannien, dem ausgehandelten Abkommen zuzustimmen. „Mit dem Gesetz treffen wir nationale Vorkehrungen, um auch auf einen harten Brexit vorbereitet zu sein.“ Beispielsweise ermöglicht es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für maximal 21 Monate nach dem Brexit,

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