Mehr Schutz gegen Wohnungseinbrüche
Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft werden. In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag über eine Verschärfung des Strafrahmens debattiert. Laut Neuregelung wird der Tatbestand des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zum Verbrechen. Die Mindeststrafe beträgt dafür künftig ein Jahr. Zudem werden die Befugnisse der Polizei bei der Strafermittlung ausgeweitet. „Ein Einbruch ist auch ein Angriff auf die Privatsphäre. Das ist oft ein traumatisches Erlebnis und beeinflusst das Sicherheitsgefühl nachhaltig“, betont Matthias Hauer MdB. „Deshalb setzen wir uns in der Union schon länger dafür ein, Einbrüche in Privatwohnungen härter zu bestrafen. Jedoch erst kurz vor der Wahl in NRW – wo die Zahl der Einbrüche übrigens besonders hoch ist – hat sich die SPD in dieser Frage