Matthias Hauer MdB

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© Jörg Brücker

Bundeshaushalt: Ampel trickst weiter

Der Bundestag hat am 15. Dezember über den Nachtrag zum Bundeshaushalt 2023 abgestimmt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und will durch das nachträgliche Aussetzen der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 u.a. die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Nach wochenlangem Ampel-Streit hatten sich Bundeskanzler Scholz, Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck auf einen Formelkompromiss verständigt. Die Maßnahmen gehen jedoch wirtschafts- und klimapolitisch in die falsche Richtung. Matthias Hauer MdB setzt sich mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein – denn Schulden von heute sind die Zinslasten von morgen. Er kritisiert, dass die Ampel-Fraktionen nicht nur falsche Prioritäten setzen, sondern für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notlage konstruieren, um die

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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© Jörg Brücker

Bundesverfassungsgericht stoppt den Ampel-Haushalt

Die Regierung wollte sich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 einen Puffer schaffen, um künftige Ampel-Ausgabenwünsche am aktuellen Haushalt vorbei zu finanzieren und in die Vergangenheit zu buchen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Union Recht gegeben und einen dreifachen Verfassungsbruch der Ampel festgestellt. Olaf Scholz und Christian Lindner lassen jede finanzpolitische Seriosität vermissen! Darum geht es: Zur Bewältigung der Pandemie wurde in 2020 und 2021 in erheblichem Maße von der Möglichkeit der staatlichen Nettokreditaufnahme Gebrauch gemacht. Im Nachtragshaushalt 2021 wurde die Ermächtigung um zusätzliche 60 Mrd. Euro auf insgesamt rund 240 Mrd. Euro aufgestockt. Nachdem diese Aufstockung nicht gebraucht wurde, wurden die Kreditmittel für 2021 im Umfang von 60 Mrd. Euro nunmehr gemäß dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds, der

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© Laurence Chaperon

Steueraffäre Scholz-Warburg: Union klagt vor dem Verfassungsgericht

Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg bekommt ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland einmalige Beschneidung der Oppositionsrechte kann die Union nicht akzeptieren und zieht zur Wahrung ihrer Rechte vor das Bundesverfassungsgericht.

© Laurence Chaperon

Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Suizidassistenz ab

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Neuregelung der Suizidassistenz mehrheitlich abgelehnt. Einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention (20/7630) nahm das Parlament hingegen mit großer Mehrheit an. In Deutschland nehmen sich jedes Jahr mehr als 9.000 Menschen das Leben. Die Anzahl der versuchten Suizide liegt geschätzt zehnmal so hoch. Der Deutsche Bundestag hatte sich vor einigen Jahren – und auch mit der Stimme von Matthias Hauer MdB – dafür entschieden, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Das Gesetz zielte darauf ab, vor allem denjenigen das Handwerk zu legen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etabliert haben und offen werbend für den Suizid eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat anschließend jedoch die

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