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Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“
Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.