Matthias Hauer MdB

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Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr stellte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am 26. Juni bei einer einstündigen Regierungsbefragung den Fragen der Abgeordneten. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Durchgreifen bei der Staatsangehörigkeit

Deutsche IS-Kämpfer können in Zukunft ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag dazu eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. „Deutsche, die sich ins Ausland begeben und dort für eine Terrormiliz kämpfen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten abwenden“, erklärt Matthias Hauer MdB. Doppelstaatlern wird dann die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Die Unionsfraktion hatte bereits seit 2014 auf diese Regelung gedrungen, es fehlte jedoch die Zustimmung des Koalitionspartners. Zusätzlich treten weitere neue Regelungen in Kraft: Wer in einer Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. „Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein“, betont der Essener Bundestagsabgeordnete. Zudem können erschlichene Einbürgerungen künftig nicht

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Staatsangehörigkeitsgesetz

Persönliche Stellungnahme zum Staatsangehörigkeitsgesetz

Mit dieser persönlichen Erklärung hat Matthias Hauer der Fraktionsspitze sein von der Koalition abweichendes Abstimmungsverhalten zum Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegt, welches er bereits in der vorangegangenen Fraktionssitzung angezeigt hatte. Matthias Hauer: „Während des Bundestagswahlkampfes 2013 habe ich aus voller Überzeugung die im Regierungsprogramm 2013-2017 festgelegte Position der Union vertreten, dass das sogenannte Optionsmodell sich bewährt hat und die Union aus guten Gründen eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft ablehnt; auch weil diese oft mit Problemen bei der Rechtsdurchsetzung und in zivilen Auseinandersetzungen verbunden ist. Diese Position halte ich heute noch für richtig. Das Optionsmodell hat sich auch in der Praxis bewährt. Laut der BAMF Einbürgerungsstudie 2011 kommen Entscheidungen gegen die deutsche Staatsangehörigkeit „so gut wie nicht vor“. Hinzu kommt, dass nur etwa 13 Prozent der Optionspflichtigen angaben, durch die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit in einen Gewissenskonflikt zu geraten.

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