Matthias Hauer MdB

Beiträge

Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

Am 8. November hat der Deutsche Bundestag über die Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Internethandel abgestimmt. Gleichzeitig wurden mit dem Gesetz weitere steuerliche Vorschriften geändert. Beispielsweise wurden Anpassungen an das EU-Recht sowie an die Rechtsprechung vorgenommen. Matthias Hauer MdB begleitete das Gesetzgebungsverfahren als Berichterstatter der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda. Der über die Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen künftig haften sollen, wenn Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Bei Amazon Marketplace etwa sind mehrere tausend gewerbliche Anbieter allein aus China und Hongkong registriert, die in Deutschland steuerlich nicht erfasst sind. Die Umsatzsteuer bringt dem Staat jährlich über 220 Milliarden Euro ein. „Bei 100 Millionen Päckchen, die aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ankommen,

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Die Finanzpolitiker der Unionsfraktion mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei ihrer Klausurtagung Anfang Januar in Berlin © CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Klausur der Finanzpolitiker

Am 9. und 10. Januar ist die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Klausurtagung zusammengekommen. Auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble nahm an der Sitzung teil. Gemeinsam mit dem Bundesminister diskutierten die Finanzpolitiker vor allem den ausgeglichenen Haushalt, Steuersenkungen, Investitionen sowie die Erbschaftssteuer. Weitere Themen waren beispielsweise die Digitalisierung im Finanzsektor, Altersvorsorge in Niedrigzins-Zeiten sowie die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank.

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Angela Merkel in der letzten Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Jahr am 13. Dezember. Die Parlamentarier berieten die Gesetzesvorhaben der Woche.

Steuerentlastungen ab 2017

Im kommenden Jahr werden Steuerzahler in Deutschland um 2,7 Milliarden Euro entlastet. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird 2017 von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben und 2018 dann um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt in 2017 um 108 Euro auf 4.716 Euro und 2018 um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro. Die kalte Progression wird durch eine Verschiebung der Tarifeckwerte ausgeglichen. Familien profitieren zudem von einer Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro und einer leichten Anhebung des monatlichen Kindergeldes. Bereits 2015 und 2016 wurden Steuerzahler um rund 5,4 Milliarden Euro entlastet. „Der Konsolidierungskurs eröffnet Spielräume, die wir konsequent für Investitionen und Steuerentlastungen nutzen“, erklärt Matthias Hauer MdB.

Besuch im Finanzausschuss: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) spricht am 17. Juni mit den Parlamentariern über aktuelle Finanzthemen und stellt sich ihren Fragen.

Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“

Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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Gedenkveranstaltung zum 8. Mai 1945 © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Bund plant Steuerentlastung ab 2016

Gute Nachrichten für die deutschen Steuerzahler: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte gestern an, Bürgerinnen und Bürger ab 2016 um 1,5 Milliarden Euro zu entlasten. Grund dafür sind die hohen Steuereinnahmen aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Lage. Bund, Länder und Kommunen werden 2015 voraussichtlich 6,3 Milliarden Euro mehr an Steuern einnehmen als erwartet. Das ergab die Steuerschätzung des zuständigen Arbeitskreises, dem Vertreter von Bund und Ländern sowie Experten von Bundesbank und Wissenschaft angehören. „Ich schlage der Koalition vor, das Problem der kalten Progression jetzt zu lösen“, sagte Wolfgang Schäuble. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ralf Brinkhaus, sprach sich für den Abbau der kalten Progression aus. Die Mehreinnahmen sollten „für Investitionen und gezielte Entlastungen“ genutzt werden. Priorität bleibe

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Matthias Hauer im Finanzausschuss. Der Finanzausschuss hat das Gesetz in dieser Woche abschließend beraten. © Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung

Am 1. Januar 2015 treten neue Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft. Das Gesetz behält zwar die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen bei, verschärft jedoch deren Voraussetzungen deutlich. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Im Gegenzug wird die Teilselbstanzeige für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wieder eingeführt. Matthias Hauer MdB: „Damit bleibt die Selbstanzeige als eine Möglichkeit erhalten, zur Steuerehrlichkeit überzugehen. Allerdings wird die Selbstanzeige ab dem nächsten Jahr teurer.“