Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB spricht am 30. März im Plenum des Deutschen Bundestages zu den Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. © Deutscher Bundestag

Verbraucherschutz bei Geldanlage und Krediten

Zu zwei Gesetzgebungsverfahren hat Matthias Hauer MdB in den vergangenen zwei Wochen im Deutschen Bundestag gesprochen; die Rede zu einem dritten Gesetz ging zu Protokoll. Für alle drei Gesetzesvorhaben ist der Essener Bundestagsabgeordnete in der Unionsfraktion zuständig. Dabei geht es um die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie, das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz und die Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Was regeln diese Gesetze? Durch die Nachbesserungen bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe geschaffen. Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren oft Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau zu bekommen. Die Unsicherheiten waren durch ursprünglich unklare Formulierungen im Gesetz durch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entstanden. Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz wird u.a. der Anlegerschutz verbessert. Künftig muss ein Anlageberater erklären, dass das empfohlene Produkt für seinen Kunden geeignet ist. Dadurch wird die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.

Reden nachverfolgen

Die Rede von Matthias Hauer MdB zur Zahlungsdiensterichtlinie können Sie hier anschauen und hier nachlesen.

Die Rede von Matthias Hauer MdB zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz (inkl. Nachbesserungen zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie) können Sie hier anschauen und hier nachlesen.

Die Rede von Matthias Hauer MdB zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz können Sie hier nachlesen.