Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich aufklären
Am 4. Dezember hat der Deutsche Bundestag über die Einsetzung eines vierten Untersuchungsausschusses debattiert. Dabei geht es um einen Antrag beider Oppositionsfraktionen, die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte im Zeitraum 1999 bis 2012 weiter zu beleuchten. Matthias Hauer MdB betonte in seiner Rede dazu: „Wir brauchen die konsequente Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Fälle. Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Die Cum-Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und kriminell.“ Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss dazu sieht der Essener Abgeordnete jedoch nicht als die richtige Lösung an. „Nach Einschreiten des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums unter Minister Wolfgang Schäuble sind Cum-Ex-Geschäfte heute nicht mehr möglich“, sagt er. „Eine strafrechtliche Aufarbeitung liegt nun nicht in der Hand des