Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer MdB beim Besuch der Gesamtschule Bockmühle in Altendorf

56,7 Millionen Euro vom Bund für die Sanierung von Schulen in Essen

Die Stadt Essen soll im Rahmen des Kommunalinvestitions­­förderungsgesetzes 56.727.929 Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das NRW-Landeskabinett am gestrigen Dienstag einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an die Kommunen weitergeleitet werden. „Essen bekommt voraussichtlich über 56 Millionen Euro vom Bund für die Schulinfrastruktur“, sagt Matthias Hauer MdB. „Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Kommunalinvestitions­förderungsprogramm des Bundes. Der Bund hat das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm erst kürzlich von 3,5 auf sieben Milliarden Euro aufgestockt, um finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Dafür hat sich die CDU stark gemacht und ich freue mich, dass mit diesen Bundesmitteln weitere Investitionen auch an Schulen in Essen möglich werden.“ Für

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Am 1. Juni fanden 13 namentliche Abstimmungen im Plenum statt – die letzte zur Sicherheitslage und zu Rückführungen nach Afghanistan.

Jährlich 1,43 Mrd. Euro mehr für NRW

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt. Damit werden die Bund-Länder-Finanzen neu aufgestellt: Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern direkt durch die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Der Bund wird die Länder von 2020 an mit jährlich rund 9,5 Milliarden Euro unterstützen. „Das ist noch deutlich mehr als bisher und eine gute Nachricht für Nordrhein-Westfalen und Kommunen wie Essen: Von der Entlastung des Bundes wird NRW ab 2020 jährlich 1,43 Milliarden Euro zusätzlich erhalten“, betont Matthias Hauer MdB. Für die Umsetzung aller Beschlüsse zu den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen musste das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden – zum Beispiel, damit der Bund in Zukunft finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen kann.

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Bund-Länder-Finanzen: Jährlich 1,43 Milliarden Euro mehr vom Bund für NRW ab 2020

Morgen stimmt der Deutsche Bundestag über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab. Dazu soll u.a. das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden – zum Beispiel, damit der Bund in Zukunft finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen kann. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer: „Der Bund wird die Länder von 2020 an mit jährlich rund 9,5  Milliarden Euro unterstützen. Das ist noch deutlich mehr als bisher und eine gute Nachricht für Nordrhein-Westfalen und Kommunen wie Essen: Von der Entlastung des Bundes wird NRW ab 2020 jährlich 1,43 Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

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Die Bundesversammlung applaudiert dem scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck. Am 12. Februar haben die Mitglieder – darunter auch Matthias Hauer MdB – mit einer klaren Mehrheit Frank-Walter Steinmeier zum neuen Bundespräsidenten gewählt. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Geld vom Bund für marode Schulen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über die Reform des Länderfinanzausgleichs beraten. Bisher gleichen die Bundesländer ihre unterschiedliche Finanzkraft untereinander aus. Zukünftig soll der Ausgleich zwischen finanziell starken und schwachen Bundesländern direkt über den jeweiligen Anteil an der Umsatzsteuer erfolgen. Darauf hatten sich Bund und Länder nach langen Verhandlungen geeinigt. Der Bund hat sich zudem zu einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit erklärt, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Er soll auch Mitfinanzierungkompetenz für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen erhalten. Mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro können damit zum Beispiel marode Schulgebäude saniert werden (siehe auch S. 3). Dafür muss jedoch das Grundgesetz geändert werden. Der Deutsche Bundestag wird im März abschließend darüber entscheiden. Vereinbarung zur

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Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

Mehr Geld für Länder und Kommunen

Vor einer Woche ist es Bund und Ländern unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen gelungen, sich nach über zweijähriger Verhandlung auf eine Weiterentwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 zu verständigen. Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig über den Länderanteil an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern. Die zusätzliche Beteiligung des Bundes wird allein im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen. Weitere Entlastung von Ländern und Kommunen In erster Beratung hat der Deutsche Bundestag gestern über weitere Entlastungen für Länder und Kommunen debattiert. Der Gesetzentwurf umfasst u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab 2018. Davon soll eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder gezahlt werden, vier Milliarden Euro gehen direkt

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Auch in der Arbeitsgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet war unter anderem die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Thema.

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 14. Oktober auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 verständigt. Diese Vereinbarung regelt u.a. den Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Stattdessen erhalten die Länder vom Bund bei dem ihnen zustehenden Umsatzsteueranteil entsprechende Zu- und Abschläge. Insgesamt wird der Bund den Ländern ab 2020 jährlich über 9,5 Milliarden Euro mehr überweisen als bisher. Im Gegenzug erhält er neue Kompetenzen sowie mehr Steuerungsrechte. So soll in Zukunft u.a. eine zentrale Infrastrukturgesellschaft für Fernstraßen gegründet werden. Zudem soll der Bund durch eine Verfassungsänderung rechtlich in die Lage versetzt werden, Schulen in finanzschwachen Kommunen zu fördern. Der Bundesrechnungshof bekommt – wenn Landesaufgaben vom Bund mitfinanziert werden

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© Emil Zander

56,1 Millionen Euro vom Bund für Essen in den Jahren 2015 bis 2017

Der Bund entlastet die Kommunen erheblich in dieser Legislaturperiode. Matthias Hauer MdB informiert über die Vorabentlastung im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe: „Der Bund hält seine Zusagen ein und entlastet die Kommunen im Vorgriff auf die Unterstützung bei der Eingliederungshilfe bereits in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich um jeweils eine Milliarde Euro und im Jahr 2017 um 2,5 Milliarden Euro. Das bedeutet für Essen 12,8 Millionen zusätzlich jeweils in den Jahren 2015 und 2016 sowie 30,5 Millionen Euro mehr im Jahr 2017. Insgesamt unterstützt der Bund die Stadt Essen damit in den Jahren 2015 bis 2017 mit 56,1 Millionen Euro im Vorgriff auf die Entlastung durch den Bund bei der Eingliederungshilfe. Mit dieser Entlastung zeigt die unionsgeführte Bundesregierung,

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Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 15. Oktober im Deutschen Bundestag © Bundesregierung, Marvin Ibo Güngör

Asylrechtsreform beschlossen

Mit einer Regierungserklärung hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag im Parlament die Debatte eröffnet. Die Kanzlerin informierte den Bundestag über das bevorstehende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 15. und 16. Oktober in Brüssel, bei dem es hauptsächlich um die Migrations- und Flüchtlingspolitik in Europa geht. „Wir brauchen ein solidarisches Europa“, betonte die Kanzlerin. Es sei nicht akzeptabel, die Flüchtlingssituation „zu einem Problem einzelner Mitgliedsstaaten zu erklären.“ Sie erwarte, dass alle Mitgliedsstaaten einen fairen Beitrag bei der Aufnahme von Asylsuchenden leisten. „Wir brauchen einen dauerhaften und verbindlichen Verteilungsschlüssel“, bekräftigte sie. Schwerpunkt der Beratungen im Europäischen Rat ist vor allem die Umsetzung der Beschlüsse des Sondertreffens vom 23. September. Dazu gehören u.a. die Einrichtung von Hot Spots an den EU-Außengrenzen,

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Bund verschärft Asylregelungen

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober ein Gesetzespaket beraten, um Länder und Kommunen in der aktuellen Flüchtlingssituation strukturell und finanziell zu entlasten. „Das Paket trägt klar die Handschrift der Union. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, denjenigen zu helfen, die tatsächlich verfolgt oder bedroht sind“, sagt Matthias Hauer MdB. „Aber wir müssen auch der Sogwirkung, die von Deutschland ausgeht, entgegenwirken: Wer nicht politisch verfolgt wird oder vor Krieg flieht und dennoch hier einen Asylantrag stellt, muss unser Land zügig wieder verlassen.“ Die neuen Regelungen sollen ein klares Signal an die Menschen senden, die aus wirtschaftlichen Gründen und ohne realistische Perspektive auf ein Bleiberecht nach Deutschland kommen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen werden Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren

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v.l.: Die Essener Bundestagsabgeordneten Jutta Eckenbach MdB, Matthias Hauer MdB und Astrid Timmermann-Fechter MdB.

„Für die Würde unserer Städte“

Der Deutsche Bundestag hat am 24. September über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Kommunalfreundliche Politik des Bundes fortsetzen“ debattiert – mit dabei auf der Gästetribüne waren  Oberbürgermeister und Kämmerer des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. Das parteiübergreifende Aktionsbündnis vertritt 62 Kommunen aus sieben Bundesländern, darunter auch die Stadt Essen. Das Bündnis von verschuldeten Städten und Gemeinden setzt sich für gleichwertige Lebensverhältnisse in den Kommunen deutschlandweit ein und hat das Ziel, eine bessere Finanzausstattung und die Entschuldung von Kommunen zu erreichen. Bereits am Vortag der Debatte trafen sich die Essener Bundestagsabgeordneten der CDU mit den Vertretern des Bündnisses zum Gedankenaustausch.

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