Matthias Hauer MdB

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Finanzpolitiker des Deutschen Bundestages kurz vor der Anhörung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 8. März. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der Unionsfraktion für dieses Gesetz zuständig.

Anhörungen: Befragung von Sachverständigen

Zu zwei Finanzgesetzen fanden in der zurückliegenden Woche öffentliche Anhörungen statt – jeweils mit Experten aus Finanzwirtschaft, Verbraucherschutz und Politik. Für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist Matthias Hauer MdB in der Union ebenso zuständig wie für die Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Am 6. März befragte Matthias Hauer die Sachverständigen unter anderem zur Kreditwürdigkeitsprüfung. „Die Probleme von jungen Familien bei der Eigenheimfinanzierung und von Senioren bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus müssen schnell beseitigt werden“, so Matthias Hauer. Auch bei der zweiten Anhörung am 8. März befragte der Essener Bundestagsabgeordnete die Sachverständigen intensiv. „Wir wollen mehr Aktienkultur in Deutschland erreichen. Die Informationen, die Verbraucher bei der Aktienberatung erhalten, machen wir daher durch Standardisierung verständlicher und transparenter. Zudem wird die Anlageberatung

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Matthias Hauer MdB spricht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. April im Deutschen Bundestag. © Deutscher Bundestag

Marktmissbrauch besser bekämpfen

In abschließender Beratung hat der Deutsche Bundestag am 14. April das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Matthias Hauer MdB sprach als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion dazu im Plenum. „Das Parlament hat seit der Finanzkrise 40 Maßnahmen umgesetzt, um die Märkte zu stabilisieren, ihre Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren und Anleger besser zu schützen“, erinnert der Essener Bundestagsabgeordnete. „Auch das vorliegende Gesetz dient in erster Linie dem Anlegerschutz.“ Das Gesetz sorgt für eine bessere Bekämpfung von Marktmissbrauch, bessere Informationen für Kleinanleger und definiert Anforderungen an Zentralverwahrer. In der EU verwahren Zentralverwahrer Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund 39 Billionen Euro und wickeln Wertpapiergeschäfte im Volumen von etwa 500 Billionen Euro ab. „Bei diesen Größenordnungen wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Verwahrer

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zur Einbringung des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 18. Februar. Die Debatte wurde vom Fernsehsender Phoenix sowie vom Parlamentsfernsehen live übertragen.

Regeln am Finanzmarkt verschärfen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar mit den parlamentarischen Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz begonnen. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür zuständig und hat im Plenum eine Rede dazu gehalten. Das Gesetz ist der erste Teil eines größeren Pakets – zu dessen zweitem Teil die Finanzmarktrichtlinie MiFID II gehört (siehe „Hintergrund“) – mit dem europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Als Folge der Finanzkrise hatte die Europäische Union beschlossen, strengere Regeln auf den Finanzmärkten einzuführen und den Anlegerschutz zu stärken. „Künftig wird es zum Beispiel europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel bei zahlreichen Finanzprodukten geben“, erklärt Matthias Hauer. „Europa zieht nun endlich das nach, was in Deutschland bereits gilt: Der Beipackzettel für Finanzprodukte soll dem

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