Matthias Hauer MdB

Beiträge

© Jörg Brücker

Bundeshaushalt: Ampel trickst weiter

Der Bundestag hat am 15. Dezember über den Nachtrag zum Bundeshaushalt 2023 abgestimmt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und will durch das nachträgliche Aussetzen der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 u.a. die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Nach wochenlangem Ampel-Streit hatten sich Bundeskanzler Scholz, Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck auf einen Formelkompromiss verständigt. Die Maßnahmen gehen jedoch wirtschafts- und klimapolitisch in die falsche Richtung. Matthias Hauer MdB setzt sich mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein – denn Schulden von heute sind die Zinslasten von morgen. Er kritisiert, dass die Ampel-Fraktionen nicht nur falsche Prioritäten setzen, sondern für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notlage konstruieren, um die

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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Ralph Brinkhaus, Fraktionsvorsitzender der Fraktion CDU/CSU © Deutscher Bundestag

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn feierlich unterzeichnet und verkündet. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz dann feierlich in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat begründet. In einer vereinbarten Debatte hat der Deutsche Bundestag am 16. Mai 2019 über „70 Jahre Grundgesetz“ diskutiert. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus MdB hob in seiner Rede die Bedeutung der Grundrechte für die Freiheit jedes Einzelnen hervor und wandte sich gegen vorschnelle Ergänzungen des Grundgesetzes. Weiter betonte der Fraktionsvorsitzende den Gottesbezug in der Verfassung: Dieser sei auch eine Absage an menschliche Allmacht.

Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundgesetzänderung für Schulen und sozialen Wohnungsbau

Zu wichtigen Zielen der großen Koalition gehören die bessere Ausstattung von Schulen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Da die Gesetzgebungskompetenz für diese Bereiche weitgehend bei den Ländern liegt, bedürfen die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes Grundgesetzänderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bundesweit fördern darf, d.h. nicht nur für finanzschwache Kommunen. Beim sozialen Wohnungsbau ist für den Bund die Möglichkeit vorgesehen, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zu gewähren. Zudem sollen die Möglichkeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert und Planfeststellung sowie Plangenehmigung der Bundesfernstraßenverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Da für die Änderungen im Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen von FDP und Grünen benötigt werden, stehen der Unionsfraktion schwierige

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Die Bundesversammlung applaudiert dem scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck. Am 12. Februar haben die Mitglieder – darunter auch Matthias Hauer MdB – mit einer klaren Mehrheit Frank-Walter Steinmeier zum neuen Bundespräsidenten gewählt. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Geld vom Bund für marode Schulen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über die Reform des Länderfinanzausgleichs beraten. Bisher gleichen die Bundesländer ihre unterschiedliche Finanzkraft untereinander aus. Zukünftig soll der Ausgleich zwischen finanziell starken und schwachen Bundesländern direkt über den jeweiligen Anteil an der Umsatzsteuer erfolgen. Darauf hatten sich Bund und Länder nach langen Verhandlungen geeinigt. Der Bund hat sich zudem zu einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit erklärt, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Er soll auch Mitfinanzierungkompetenz für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen erhalten. Mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro können damit zum Beispiel marode Schulgebäude saniert werden (siehe auch S. 3). Dafür muss jedoch das Grundgesetz geändert werden. Der Deutsche Bundestag wird im März abschließend darüber entscheiden. Vereinbarung zur

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Matthias Hauer MdB klärt Passantinnen und Passanten auf der Kettwiger Straße über die Gefahren des Salafismus auf. Die Schülerin Anna Kuhs unterstützt den Bundestagsabgeordneten dabei und verteilt Grundgesetze.

Gegen salafistische Propaganda in Essen

Am 28. Mai hat Matthias Hauer MdB wieder gemeinsam mit aktiven CDU-Mitgliedern die Aktion „Grundgesetz statt Salafismus“ durchgeführt. In der Essener Innenstadt verteilten die Christdemokraten Grundgesetze und informierten über die Gefahren des Salafismus, einer besonders radikalen Form des Islamismus. Die Zahl der Salafisten in NRW ist in letzter Zeit deutlich gestiegen. „Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass die „Lies“-Infostände oder andere Werbung für den Salafismus zum alltäglichen Bild in Essen gehören“, betont Matthias Hauer. Zwar seien nicht alle Terroristen Salafisten. „Aber fast alle Terroristen, die wir kennen, hatten Kontakt zu Salafisten. Deren Propaganda dürfen wir nicht hinnehmen“, so der Bundestagsabgeordnete. Nächste Aktion am 25. Juni Die nächste Aktion „Grundgesetz statt Salafismus“ findet am 25. Juni ab 11 Uhr ebenfalls

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Aktion für Grundgesetz und Grundrechte

Auch bei Wind und Wetter beteiligte sich Matthias Hauer MdB am 30. Januar wieder gemeinsam mit weiteren CDU-Mitgliedern an der Grundgesetz-Aktion in der Essener Innenstadt. Ziel der über Monate andauernden Aktion ist es, über das Grundgesetz zu informieren und über die Gefahren des Salafismus aufzuklären. Die Aktion war als Antwort auf die kostenlose Koran-Verteilung der Salafisten entstanden. Der Salafismus ist eine besonders radikale Form des Islamismus. Zentraler Bestandteil der Ideologie ist der propagierte allumfassende Geltungsanspruch des islamischen Rechts, der Scharia. „Wir schätzen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wie Gleichberechtigung, Religions- und Meinungsfreiheit und werden sie verteidigen“, betont Matthias Hauer.

Am 28. November war Matthias Hauer MdB wieder in der Essener Innenstadt, um Grundgesetze zu verteilen und über die Gefahren des Salafismus zu informieren. Die Grundgesetzaktion fand erneut regen Zuspruch bei den Passantinnen und Passanten.

Matthias Hauer: Weiter über die Gefahren des Salafismus informieren

Am 28. November hat Matthias Hauer MdB gemeinsam mit CDU-Mitgliedern in der Essener Innenstadt Grundgesetze verteilt. „Gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass wir unsere Demokratie, unsere Freiheit und insbesondere die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verteidigen müssen“, betont Matthias Hauer. „Das Grundgesetz gilt für alle hier lebenden Menschen. Dies werden wir auch weiterhin klar herausstellen.“ Darüber hinaus informierte Matthias Hauer die Passantinnen und Passanten über die Gefahren des Salafismus. Der Salafismus ist eine besonders radikale Form des Islamismus. Zentraler Bestandteil der Ideologie ist der propagierte allumfassende Geltungsanspruch des islamischen Rechts, der Scharia. „Nicht alle Salafisten sind Terroristen, aber fast alle Islamisten mit Deutschlandbezug, die zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewalt befürworten, waren zuvor mit salafistischen Strukturen in Kontakt“, betont Matthias Hauer.

Das Grundgesetz feiert Geburtstag: Thomas Ziegler, Matthias Hauer MdB, Thomas Kufen MdL, Norbert Mering und Laura Hemmer (v.l.) verteilen am 23. Mai das Gesetzbuch an interessierte Passanten in Überruhr.

66 Jahre Grundgesetz: „Unsere Grundrechte verteidigen“

Am 23. Mai 2015 ist das Grundgesetz 66 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass verteilten der Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer, Thomas Kufen MdL und Mitglieder der CDU in Überruhr Grundgesetze an interessierte Bürgerinnen und Bürger. „Wir sind stolz auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Matthias Hauer MdB. „Daher wollen wir den Geburtstag des Grundgesetzes nutzen, um auf dessen Bedeutung hinzuweisen. Gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass wir unsere Demokratie, unsere Freiheit und insbesondere die im Grundgesetz verankerten Grundrechte auch gegen Anfeindungen durch Extremisten aller Art verteidigen müssen.“ Am 30. Mai waren daher auch wieder viele CDU-Mitglieder in der Essener Innenstadt aktiv und verteilten Grundgesetze, um über die Gefahren des Salafismus aufzuklären. Die Grundgesetzaktion fand auch diesmal regen Zuspruch bei den Passantinnen

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66 Jahre Grundgesetz: Verteilaktion in Überruhr

Am 23. Mai 2015 wird das Grundgesetz 66 Jahre alt. Aus diesem Anlass verteilen Matthias Hauer MdB, Oberbürgermeisterkandidat Thomas Kufen MdL und Mitglieder der CDU am Samstag, den 23. Mai, von 10:00 bis 12:00 Uhr vor dem Einkaufszentrum Überruhr-Hinsel Grundgesetze an interessierte Bürgerinnen und Bürger.

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