Beiträge
Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“
Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Bund plant Steuerentlastung ab 2016
Gute Nachrichten für die deutschen Steuerzahler: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte gestern an, Bürgerinnen und Bürger ab 2016 um 1,5 Milliarden Euro zu entlasten. Grund dafür sind die hohen Steuereinnahmen aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Lage. Bund, Länder und Kommunen werden 2015 voraussichtlich 6,3 Milliarden Euro mehr an Steuern einnehmen als erwartet. Das ergab die Steuerschätzung des zuständigen Arbeitskreises, dem Vertreter von Bund und Ländern sowie Experten von Bundesbank und Wissenschaft angehören. „Ich schlage der Koalition vor, das Problem der kalten Progression jetzt zu lösen“, sagte Wolfgang Schäuble. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ralf Brinkhaus, sprach sich für den Abbau der kalten Progression aus. Die Mehreinnahmen sollten „für Investitionen und gezielte Entlastungen“ genutzt werden. Priorität bleibe