Matthias Hauer MdB

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© Jörg Brücker

Bundesverfassungsgericht stoppt den Ampel-Haushalt

Die Regierung wollte sich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 einen Puffer schaffen, um künftige Ampel-Ausgabenwünsche am aktuellen Haushalt vorbei zu finanzieren und in die Vergangenheit zu buchen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Union Recht gegeben und einen dreifachen Verfassungsbruch der Ampel festgestellt. Olaf Scholz und Christian Lindner lassen jede finanzpolitische Seriosität vermissen! Darum geht es: Zur Bewältigung der Pandemie wurde in 2020 und 2021 in erheblichem Maße von der Möglichkeit der staatlichen Nettokreditaufnahme Gebrauch gemacht. Im Nachtragshaushalt 2021 wurde die Ermächtigung um zusätzliche 60 Mrd. Euro auf insgesamt rund 240 Mrd. Euro aufgestockt. Nachdem diese Aufstockung nicht gebraucht wurde, wurden die Kreditmittel für 2021 im Umfang von 60 Mrd. Euro nunmehr gemäß dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds, der

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Die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 15. Februar.

Verbraucherschutz bei Krediten

Am 15. Februar fand die zweite öffentliche Anhörung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Mit dem Umsetzungsgesetz wird der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessert – u.a. durch Informations- und Dokumentationspflichten der Banken, das Kopplungsverbot von Kreditvermittlung mit anderen Finanzgeschäften sowie weitere Informationspflichten in der Beratung. Im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird ebenfalls Rechtssicherheit im Widerrufsrecht bei alten Immobiliarkrediten hergestellt. Matthias Hauer MdB hatte sich dafür in den Beratungen eingesetzt. Das Gesetz wurde am 18. Februar vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Justus Walter, Schüler des Essener Burggymnasiums, hat im Oktober ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag absolviert und den Abgeordneten bei seiner Arbeit begleitet – wie hier im Paul-Löbe-Haus, wo auch die öffentliche Anhörung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie stattfand.

Widerruf beim Verbraucherkredit

Am 14. Oktober befragten die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz sieht insbesondere auch eine Neuregelung beim Widerruf von Verbraucherkrediten vor. Widerrufsrechte ermöglichen dem Verbraucher, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Dies ist ein Thema, das bei Bankkunden auf der einen Seite und bei Kreditinstituten auf der anderen Seite in den letzten Jahren für viel Streit gesorgt hat. Matthias Hauer MdB fragte daher die Sachverständigen, welche Lösungen sie für Alt- und Neuverträge für richtig halten. „Die Verbände und Sachverständigen haben ihre Stellungnahmen in der Anhörung noch einmal vertieft dargestellt. Das Widerrufsrecht ist eine bedeutende

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Diskussionsrunde am 19. Mai: Klaus Müller (Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband), Martin Zielke (Vorstand Commerzbank), Katrin Göring-Eckardt MdB (Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen), Matthias Hauer MdB und Hans-Peter Hagemes (Informationsdirektor von ProSiebenSat.1)

Matthias Hauer: „Verbraucher schützen und informieren, aber nicht bevormunden“

„Der mündige Verbraucher – ein überholtes Bild?“: Diese Frage war am 19. Mai Thema der Veranstaltungsreihe „Commerzbank im Dialog“. Matthias Hauer MdB, der sich im Deutschen Bundestag auch mit dem Verbraucherschutz bei Finanzprodukten beschäftigt, diskutierte über das aktuelle Verbraucherbild in der Politik. „Wir trauen den Menschen etwas zu“, betonte der Essener Bundestagsabgeordnete. „Der Staat ist nicht der bessere Verbraucher. Bevormundung lehne ich ab.“ Stattdessen müsse der Staat die Verbraucher dabei unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen – durch bessere Verbraucherbildung, relevante Informationen und stärkere Markttransparenz. Außerdem sollen auch gesetzliche Regelungen verständlicher werden: So ist beim Kleinanlegerschutzgesetz kürzlich das erste Mal die Gesellschaft für deutsche Sprache in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. „Künftig sollte jedes verbrauchernahe Gesetz diesem „Sprach-TÜV“ unterzogen werden“, sagte der

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