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Sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika
„Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht“ – unter anderem mit diesen Worten eröffnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 14. April die Debatte über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten im Deutschen Bundestag. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Asylanträge aus diesen Ländern in Zukunft abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Die Anerkennungsquote sei 2015 sehr gering gewesen, erklärte de Maizière: Sie lag für Algerien bei 0,98 Prozent, für Marokko bei 2,29 Prozent und für Tunesien bei null Prozent. „Wir verringern durch diese Gesetzgebung den Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen“, so der Innenminister. Asylanträge könnten durch die Einstufung der drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deutlich zügiger
Bund verschärft Asylregelungen
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober ein Gesetzespaket beraten, um Länder und Kommunen in der aktuellen Flüchtlingssituation strukturell und finanziell zu entlasten. „Das Paket trägt klar die Handschrift der Union. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, denjenigen zu helfen, die tatsächlich verfolgt oder bedroht sind“, sagt Matthias Hauer MdB. „Aber wir müssen auch der Sogwirkung, die von Deutschland ausgeht, entgegenwirken: Wer nicht politisch verfolgt wird oder vor Krieg flieht und dennoch hier einen Asylantrag stellt, muss unser Land zügig wieder verlassen.“ Die neuen Regelungen sollen ein klares Signal an die Menschen senden, die aus wirtschaftlichen Gründen und ohne realistische Perspektive auf ein Bleiberecht nach Deutschland kommen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen werden Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren