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Ab jetzt: Recht auf ein Basiskonto
Am 19. Juni ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Damit besteht seit dieser Woche ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Matthias Hauer MdB war als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv an der parlamentarischen Beratung beteiligt. Mit dem Basiskonto sind Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen möglich. „Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa eine Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können“, sagte Matthias Hauer in seiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes am 15. Januar 2016 im Plenum. „Wir möchten, dass gerade Obdachlosen und einkommensschwachen Menschen nicht länger der Zugang zu einem Basiskonto verweigert wird.“ In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für
Rechte von Bankkunden gestärkt
Der Deutsche Bundestag hat am 25. Februar das Zahlungskontengesetz verabschiedet, für das Matthias Hauer MdB als Berichterstatter der Unionsfraktion unter anderem zuständig ist. Durch das Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto – eingeführt. Zudem werden die Rechte aller Bankkundinnen und Bankkunden gestärkt. „Wir erleichtern den Kontowechsel von einer Bank zur anderen. Künftig können Kunden schnell, unkompliziert und sogar online ihre Bank wechseln und sich für eine andere Bank entscheiden, deren Angebote besser zu ihren Bedürfnissen passen. Zahlreiche Daten müssen die Banken künftig einer neuen Bank mitteilen, wenn der Kunde es wünscht. Die Kunden sparen sich dadurch viel Mühe, da sie weder einzelne Daueraufträge neu einrichten noch die Lastschriftempfänger anschreiben müssen“, betont Matthias Hauer.
Basiskonto: Befragung von Sachverständigen
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie haben die Parlamentarier am 25. Januar mehrere Sachverständige befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter für die Unionsfraktion u.a. für das Zahlungskontengesetz zuständig. Durch das Gesetz soll ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto – eingeführt werden. Zudem sollen die Verbraucherrechte im Finanzmarkt weiter gestärkt, der Kontowechsel zu einer anderen Bank erleichtert und die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert werden. Matthias Hauer MdB fragte die Sachverständigen u.a. zur Möglichkeit, ein Konto zukünftig online wechseln zu können, zur Gestaltung der Kontoentgelte sowie zur sicheren Identifizierung der Kontoinhaber, um Missbrauch, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern. „Wir haben zahlreiche Fragen mit den Sachverständigen erörtert und werden uns im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv damit
Rede von Matthias Hauer zum „Basiskonto“
Am 15. Januar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht debattiert. Dabei geht es um das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, dem Basiskonto. Ein solches Konto soll alle wesentlichen Funktionen des modernen Zahlungsverkehrs umfassen: Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, und Kartenzahlungen. Matthias Hauer MdB, als Berichterstatter der Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig, betonte in seiner Rede dazu: „Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa 1 Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können. Diesen Zustand wollen wir nicht hinnehmen.“ Zudem soll das Zahlungskontengesetz die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten