Matthias Hauer MdB

Beiträge

Am 21. Februar hat der Deutsche Bundestag das Brexit-Steuerbegleitgesetz beschlossen. Als zuständiger Berichterstatter sprach Matthias Hauer MdB hierzu im Plenum. © Deutscher Bundestag

Plenarrede: Deutschland für den Brexit wappnen

Der Brexit rückt Tag für Tag näher. Zum 29. März wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich die Europäische Union verlassen. Der Deutsche Bundestag hat am 21. Februar das Brexit-Steuerbegleitgesetz beschlossen. In den Bereichen Steuern und Finanzmarkt wird dadurch Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und Verbraucher geschaffen. Als Berichterstatter der Unionsfraktion sprach Matthias Hauer MdB dazu im Plenum und hat das Gesetzgebungsverfahren für den Finanzmarktteil maßgeblich begleitet. „Wer die EU verlässt, kann nicht weiter von allen Vorteilen der Gemeinschaft profitieren“, erklärte der Essener Abgeordnete und appellierte an Großbritannien, dem ausgehandelten Abkommen zuzustimmen. „Mit dem Gesetz treffen wir nationale Vorkehrungen, um auch auf einen harten Brexit vorbereitet zu sein.“ Beispielsweise ermöglicht es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für maximal 21 Monate nach dem Brexit,

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Am 31. Januar sprach Matthias Hauer MdB im Plenum des Deutschen Bundestages zum Brexit-Steuerbegleitgesetz. © Deutscher Bundestag

Vorbereitungen für den Brexit

Die negativen Folgen des Brexits reduzieren – das ist das Ziel eines Maßnahmenpakets, das am 31. Januar im Deutschen Bundestag diskutiert wurde. Ein ungeordnetes Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU und damit aus dem Europäischen Wirtschaftsraum würde zu großer Rechtsunsicherheit führen. In seiner Rede im Plenum zum Brexit-Steuerbegleitgesetz appellierte Matthias Hauer MdB, in Europa stärker zusammenzurücken, um die europäische Idee von Frieden, Freiheit sowie Wohlstand hochzuhalten und sich gleichzeitig auf die verschiedenen Brexit-Szenarien bestmöglich vorzubereiten. Mit dem Gesetz will der Bundestag die negativen Folgen eines „Hard Brexit“ – also des Ausscheidens ohne gemeinsames Abkommen – für den Steuer- und Finanzmarktbereich abmildern. „Wir werden in den anstehenden Beratungen den Gesetzentwurf kritisch beleuchten. Am Ende muss eine Lösung stehen, die den

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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble spricht während der Feierstunde des Deutschen Bundestages zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechtes © Bundesregierung, Steffen Kugler

Verbesserungen bei der Organspende

Am 17. Januar hat der Deutsche Bundestag die Änderungen des Transplantationsgesetzes beraten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Organspende verbessert werden – unter anderem durch bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser. Die Position von Transplantationsbeauftragten wird ausgebaut, indem diese Spezialisten künftig Zugang zu Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials erhalten sollen. Durch einen neurochirurgischen und neurologischen Rufbereitschaftsdienst und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern sollen bestmögliche Voraussetzungen für die Gewinnung und Verwendung von Spenderorganen geschaffen werden. Die derzeit diskutierte Frage einer Widerspruchs- oder Einwilligungslösung, ob jeder Einzelne einer Organspende aktiv zustimmen muss oder nicht, wird dadurch nicht geregelt. Brexit-Übergangsgesetz In dieser Woche hat das britische Unterhaus über den von der britischen

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Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag © Bundesregierung/ Guido Bergmann

Merkel: Weichen für Brexit gut stellen

In einer Regierungserklärung hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag zu den anstehenden Brexit-Verhandlungen Stellung genommen. Anlass ist das am morgigen Samstag stattfindende Treffen des Europäisches Rates, bei dem die Leitlinien festgelegt werden, nach denen mit Großbritannien verhandelt werden soll. Das Land hatte am 29. März den Austritt aus der Europäischen Union (EU) erklärt.

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung vor dem Parlament am 28. Juni © Bundesregierung, Sandra Steins

Brexit-Sondersitzung im Bundestag

In einer Sondersitzung hat der Deutsche Bundestag am 28. Juni über die Folgen des britischen Referendums über den Austritt aus der Europäischen Union debattiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte, es sei wichtig, mit Ruhe und Besonnenheit auf die Entscheidung der britischen Bevölkerung zu reagieren. Erst wenn Großbritannien einen Antrag nach Art. 50 des EU-Vertrags stellt, könne das weitere Vorgehen festgelegt werden. Vorher dürfe es weder formelle noch informelle Vorverhandlungen geben. „Es muss und es wird einen spürbaren Unterschied machen, ob ein Land Mitglied der Familie der Europäischen Union sein möchte oder nicht“, so die Kanzlerin. „Wer aus dieser Familie austreten möchte, der kann nicht erwarten, dass damit alle Pflichten entfallen, die Privilegien aber weiterhin bestehen bleiben.“ Die 27 Mitgliedsstaaten müssten

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51,9 Prozent der Briten haben gestern für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Der Deutsche Bundestag wird in einer Sondersitzung in der kommenden Woche das weitere Vorgehen beraten.

Brexit: Weckruf an die Europäische Union

In einer Sondersitzung hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag heute über die Folgen des „Brexit“-Votums in Großbritannien beraten. In der kommenden Woche wird zudem eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages einberufen. 51,9 Prozent der Briten hatten laut vorläufigem amtlichen Endergebnis am 23. Juni für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. „Wir nehmen diese Entscheidung mit großer Enttäuschung auf“, sagte Fraktionschef Volker Kauder.

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