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Geld vom Bund für die Kleinsten: 3,68 Mio. Euro für Essen
Am 4. Dezember hat der Deutsche Bundestag den Startschuss für das dritte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gegeben. Essen erhält damit über 3,68 Mio. Euro für die Jahre 2015 bis 2018 und wird weiter beim Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung durch den Bund unterstützt. „3,68 Mio. Euro mehr vom Bund für die Kinderbetreuung – das Geld können wir in Essen gut gebrauchen“, bekräftigt Matthias Hauer MdB. „Wir verbessern damit für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Kinderbetreuung nutzen oder nicht. Dafür muss aber ein ausreichendes Angebot bereitstehen.“ Mit dem „Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ tritt auch das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 in Kraft. Nordrhein-Westfalen erhält
Wendepunkt in der Finanzpolitik
Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt für das Jahr 2015 verabschiedet. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach bei der Generalaussprache am Mittwoch von einem historischen Wendepunkt: „Jahrzehntelang hat der Staat über seine Verhältnisse gelebt. Damit machen wir jetzt Schluss.“ Zum ersten Mal seit 1946 nimmt der Bund 2015 keine neuen Schulden auf. „Das ist eine sehr gute Nachricht für folgende Generationen“, betonte Matthias Hauer MdB. Durch solides Wirtschaften entstehen mehr Spielräume für Investitionen in der Zukunft. Gleichzeitig setzte die CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner in den Haushaltsberatungen Schwerpunkte: Investitionen in Bildung und Forschung, in die Verkehrsnetze und in die digitale Infrastruktur stehen im Zentrum der Wachstumspolitik. In den Jahren 2016 bis 2018 stellt der Bund zehn Milliarden Euro
Ernste Debatte um Sterbebegleitung
Sterben in Würde – was heißt das für jeden Menschen? Darüber hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag debattiert. Konkret ging es um die Frage, ob organisierte Sterbehilfe in Deutschland weiterhin verboten bleiben soll. Bisher ist nur die passive Sterbehilfe – also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und der Einsatz von Schmerzmitteln, auch wenn sie den Tod beschleunigen – erlaubt. In der vierstündigen Orientierungsdebatte waren sich die Abgeordneten darüber einig, die Palliativmedizin und das Hospizwesen in Deutschland auszubauen – so steht es auch im Koalitionsvertrag. Gleichzeitig zeichnete sich eine Mehrheit für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ab. Umstritten ist jedoch noch die Frage, ob Ärzte den Wunsch eines Patienten zur aktiven Sterbehilfe befolgen dürfen. Das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema soll bis
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