Matthias Hauer MdB

Beiträge

© Stadt Essen/ Elke Brochhagen

Charta zur Betreuung Sterbender

Am 14. November hat Oberbürgermeister Thomas Kufen für die Stadt Essen die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ unterzeichnet. Der Deutsche Bundestag hatte am 5. November ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet; dies fand bei der Veranstaltung viel Zustimmung. „Ich freue mich über das positive Echo zu unserem Gesetz“, sagte Matthias Hauer MdB. Rahmen für die Unterzeichnung der Charta war das Symposium „Eine Stadt entscheidet sich für Palliativversorgung und Hospizkultur“. Die Veranstaltung stellte die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt und thematisierte u.a. den Essener Standard zur Palliativversorgung und Hospizkultur in Essener Krankenhäusern.

Hauer Plenum
© Deutscher Bundestag, Achim Melde

Bundestag verbietet Geschäft mit Sterbehilfe

Heute hat der Deutsche Bundestag eine Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen. Die organisierte geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Den Abgeordneten lagen vier Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte und Organisationen reichten. 360 von 602 abgegebenen Stimmen entfielen auf den Gruppenantrag um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht. Matthias Hauer MdB hat diesen Gruppenantrag mitunterzeichnet und begründet seine Entscheidung wie folgt: "Die Entscheidung, wie wir mit schwachen und unheilbar kranken Menschen am Ende des Lebens umgehen, prägt unsere Gesellschaft und ist eine Gewissensentscheidung, bei der gerade auch unterschiedliche persönliche Erfahrungen der Abgeordneten eine wichtige Rolle spielen. Ich respektiere daher die Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten, von denen es sich keiner leicht gemacht hat.

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) bei der Debatte am 1. Juli im Deutschen Bundestag © Bundesregierung, Steffen Kugler

Griechenland dominiert Woche im Parlament

In einer Vereinbarten Debatte hat sich der Deutsche Bundestag am Mittwoch mit der Situation nach dem Auslaufen des zweiten Hilfsprogramms für Griechenland am 30. Juni auseinandergesetzt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erteilte griechischen Forderungen nach bedingungslosen Finanzhilfen eine klare Absage. Die Kanzlerin betonte, dass die Tür für Gespräche zwar offen bleibe, es könne jedoch „keinen Kompromiss um jeden Preis“ geben. An die Adresse der Opposition gerichtet sagte sie, gute Europäer seien nicht diejenigen, die Kompromisse um jeden Preis schlössen, sondern diejenigen, die europäische Verträge und nationales Recht achten und so für Stabilität in der Euro-Zone sorgen. Die griechische Regierung hatte am 26. Juni die Verhandlungen mit den Institutionen einseitig abgebrochen und ein Referendum angesetzt. Bis zum Abschluss des Referendums am 5. Juli hat die Euro-Gruppe die Verhandlungen ausgesetzt (mehr dazu siehe hier).

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Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck © Nicole Cronauge

Essener Bischof zur Sterbebegleitung

Sieben Thesen zu den Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe hat Dr. Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen, am 3. Februar mit Bundestagsabgeordneten aus dem Bistum Essen und Fachpolitikern in Berlin diskutiert. Das Positionspapier war von Juristen, Medizinern, Psychologen, Theologen und Politikern im Bistum Essen erarbeitet worden. Noch in diesem Jahr wird der Deutsche Bundestag diese Themen weiter debattieren und gegebenenfalls neu regeln. „Einig waren sich alle, dass die Versorgung von Sterbenden mit Palliativ- und Hospizmedizin verbessert werden muss“, sagte Matthias Hauer MdB über das Gespräch. „Die Betroffenen brauchen mehr Unterstützung und müssen wissen, welche Möglichkeiten es heute schon gibt, um Leiden zu mildern.“

© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek.net

Ernste Debatte um Sterbebegleitung

Sterben in Würde – was heißt das für jeden Menschen? Darüber hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag debattiert. Konkret ging es um die Frage, ob organisierte Sterbehilfe in Deutschland weiterhin verboten bleiben soll. Bisher ist nur die passive Sterbehilfe – also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und der Einsatz von Schmerzmitteln, auch wenn sie den Tod beschleunigen – erlaubt. In der vierstündigen Orientierungsdebatte waren sich die Abgeordneten darüber einig, die Palliativmedizin und das Hospizwesen in Deutschland auszubauen – so steht es auch im Koalitionsvertrag. Gleichzeitig zeichnete sich eine Mehrheit für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ab. Umstritten ist jedoch noch die Frage, ob Ärzte den Wunsch eines Patienten zur aktiven Sterbehilfe befolgen dürfen. Das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema soll bis

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