Matthias Hauer MdB

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Finanzpolitiker des Deutschen Bundestages kurz vor der Anhörung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 8. März. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der Unionsfraktion für dieses Gesetz zuständig.

Anhörungen: Befragung von Sachverständigen

Zu zwei Finanzgesetzen fanden in der zurückliegenden Woche öffentliche Anhörungen statt – jeweils mit Experten aus Finanzwirtschaft, Verbraucherschutz und Politik. Für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist Matthias Hauer MdB in der Union ebenso zuständig wie für die Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Am 6. März befragte Matthias Hauer die Sachverständigen unter anderem zur Kreditwürdigkeitsprüfung. „Die Probleme von jungen Familien bei der Eigenheimfinanzierung und von Senioren bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus müssen schnell beseitigt werden“, so Matthias Hauer. Auch bei der zweiten Anhörung am 8. März befragte der Essener Bundestagsabgeordnete die Sachverständigen intensiv. „Wir wollen mehr Aktienkultur in Deutschland erreichen. Die Informationen, die Verbraucher bei der Aktienberatung erhalten, machen wir daher durch Standardisierung verständlicher und transparenter. Zudem wird die Anlageberatung

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Matthias Hauer MdB spricht am 26. Januar im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Kreditvergabe für Wohnimmobilien und besserer Verbraucherschutz

Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren teilweise Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht, bei der das SPD-geführte Bundesjustizministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu Unsicherheiten und dadurch zu einer rückläufigen Kreditvergabe. Mit dem Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes wurde am 26. Januar in erster Lesung beraten, wie dieses Problem gelöst wird. Matthias Hauer MdB sprach dazu im Parlament. In der zweiten Rede ging es um das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Damit soll der Anlegerschutz verbessert werden. Geplant ist u.a., das Beratungsprotokoll bei der Anlageberatung durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Künftig muss

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war u.a. Thema in der Sitzung des Finanzausschusses am 14. Dezember. © Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Regelungen für Immobilienkredite verbessern

Das aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stammende Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat für viel rechtliche Unklarheit gesorgt. Es war erst im März in Kraft getreten. „Senioren und Familien dürfen nicht zu Verlierern dieser Regelungen werden“, betont Matthias Hauer MdB, der im September in der Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion die Zuständigkeit für die Korrektur des Gesetzes übernommen hat. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll dafür sorgen, dass Banken und Kreditinstitute bei der Vergabe von Baukrediten umfangreicher beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Kreditinstitute die neuen Regelungen aus rechtlicher Unsicherheit sehr restriktiv handhaben. Vor allem Senioren und jungen Familien sind dadurch Kredite verwehrt worden. „Diese Unklarheit durch unbestimmte Rechtbegriffe müssen

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Die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 15. Februar.

Verbraucherschutz bei Krediten

Am 15. Februar fand die zweite öffentliche Anhörung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Mit dem Umsetzungsgesetz wird der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessert – u.a. durch Informations- und Dokumentationspflichten der Banken, das Kopplungsverbot von Kreditvermittlung mit anderen Finanzgeschäften sowie weitere Informationspflichten in der Beratung. Im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird ebenfalls Rechtssicherheit im Widerrufsrecht bei alten Immobiliarkrediten hergestellt. Matthias Hauer MdB hatte sich dafür in den Beratungen eingesetzt. Das Gesetz wurde am 18. Februar vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Justus Walter, Schüler des Essener Burggymnasiums, hat im Oktober ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag absolviert und den Abgeordneten bei seiner Arbeit begleitet – wie hier im Paul-Löbe-Haus, wo auch die öffentliche Anhörung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie stattfand.

Widerruf beim Verbraucherkredit

Am 14. Oktober befragten die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz sieht insbesondere auch eine Neuregelung beim Widerruf von Verbraucherkrediten vor. Widerrufsrechte ermöglichen dem Verbraucher, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Dies ist ein Thema, das bei Bankkunden auf der einen Seite und bei Kreditinstituten auf der anderen Seite in den letzten Jahren für viel Streit gesorgt hat. Matthias Hauer MdB fragte daher die Sachverständigen, welche Lösungen sie für Alt- und Neuverträge für richtig halten. „Die Verbände und Sachverständigen haben ihre Stellungnahmen in der Anhörung noch einmal vertieft dargestellt. Das Widerrufsrecht ist eine bedeutende

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