Matthias Hauer MdB

Beiträge

© Jörg Brücker

Bundestag erleichtert Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit

Am 19. Januar haben SPD, Grüne und FDP im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Matthias Hauer MdB hält wesentliche Regelungen des Gesetzes für falsch und hat deshalb gegen das Gesetz gestimmt. Bei Einbürgerungen soll Mehrstaatigkeit künftig generell hingenommen werden. Zugleich soll eine Einbürgerung bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung beispielsweise im Falle einer Mehrehe. Der Gesetzentwurf der Ampel, der insbesondere eine Halbierung

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Diskussionsrunde zum Digitalen Euro im Reichstagsgebäude.

Fachgespräch zum Digitalen Euro

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Vertreter aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Finanzwesen zum Gespräch über Chancen und Risiken eines „Digitalen Euro“ als einer möglichen Ergänzung des Bargelds eingeladen. Matthias Hauer MdB moderierte die Veranstaltung. Er ist Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss und Berichterstatter u.a. für den „Digitalen Euro“. Angesichts der aktuellen Vorschläge der EU-Kommission und der kürzlichen Entscheidung der EZB, die Arbeiten an dem Projekt fortzuführen, gewinnt die Debatte um den „Digitalen Euro“ an Dynamik. Bundesbankvorstand Burkhard Balz berichtete aus erster Hand von den Überlegungen der Zentralbanken des Eurosystems. Aus Sicht von Matthias Hauer MdB bedarf es einer ergebnisoffenen Diskussion in der breiten Gesellschaft, damit eine wohlüberlegte Entscheidung für oder gegen einen „Digitalen Euro“ getroffen werden kann. Um diese breite

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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© Laurence Chaperon

LNG: Schnelligkeit ohne Gründlichkeit

Der Essener CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer kritisiert die Antwort auf seine Einzelfrage (Drucksache 20/7945) zum Thema Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Dazu erklärt Matthias Hauer MdB: „Die Antwort offenbart die völlige Ahnungslosigkeit der Bundesregierung, woher die immensen Finanzmittel des Unternehmens Deutsche ReGas zum Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland stammen – darüber berichteten mehrere Medien. Bundeskanzler Scholz hat das Projekt zur Chefsache gemacht, vertraut aber blindlings einem Branchen-Neuling, dass schon alles geordnet laufen werde. Gerade bei einem solch wesentlichen Projekt für die deutsche Energiesicherheit ist es unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung – ausweislich der Antwort auf meine Fragen – erst zukünftig mit den offenen Fragen zur Finanzierung beschäftigen will.“ Die Berichterstattung bei stern.de zur Kritik von Matthias Hauer MdB können Sie hier

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© Laurence Chaperon

Russland-Sanktionen: Deutschland hinkt bei Umsetzung hinterher

Die Bundesregierung tritt beim Einfrieren der Gelder von Oligarchen, die Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützen, seit Monaten auf der Stelle. Dies ergibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Einzelfrage von Matthias Hauer MdB. Derzeit sind Gelder in Höhe von lediglich etwa 2,2 Mrd. Euro eingefroren. Von Erfolgen, die sich die Ampel-Koalition von der Einrichtung einer Zentralstelle für die Sanktionsdurchsetzung zum Jahr 2023 erhofft hatte, ist bei eingefrorenen Geldern nichts zu sehen. Zeitweise war die Höhe der eingefrorenen Gelder sogar rückläufig. Auch im EU-Vergleich hinkt Deutschland deutlich hinterher – das ergibt sich aus der von der EU-Kommission angegebenen Größenordnung der insgesamt eingefrorenen Gelder. Mit dem im Dezember verabschiedeten, zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz wurde die Chance vertan, dem Staat die Möglichkeit zu geben,

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Matthias Hauer MdB während der Podiumsdiskussion in Berlin. © GDV

Konferenz #Connect23: Versicherungen im digitalen Zeitalter

Am 15. März nahm Matthias Hauer MdB an einer Podiumsdiskussion des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zum digitalen Versicherungsvertrieb teil. Er stellte dar, dass auch in einem sich schnell verändernden Umfeld wie dem digitalen Vertrieb von Finanzdienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Gleichzeitig betonte er, dass die Politik Vorschriften fortlaufend anpassen müsse, um die Bedürfnisse von Verbrauchern nach reibungslosen Prozessen ohne Medienbrüche zu erfüllen. Er appellierte an die Bundesregierung, den vielen EU-Vorgaben nicht noch zusätzliche Bürokratie hinzuzufügen, die die Verbraucher mit Informationen überwältigt und ihnen den Blick auf die wesentlichen Informationen einer Versicherungspolice erschwert. Neben Matthias Hauer MdB nahmen Anja Schulz MdB (FDP), Dr. Uwe Stuhldreier (HUK24 AG) und Frank Russo (BaFin) an der von Zeliha Hanning (Württembergische

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© Laurence Chaperon

Missstände bei der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU aufgedeckt

Bei der Zoll-Spezialeinheit zur Geldwäschebekämpfung „FIU“ (kurz für Financial Intelligence Unit) kamen in der vergangenen Sitzungswoche weitere Missstände ans Licht. Den Fragen von Matthias Hauer MdB dazu weicht die Bundesregierung aus. Nachdem die Abgeordneten des Bundestages schon im Oktober über Bearbeitungsrückstände von gut 100.000 Geldwäscheverdachtsmeldungen informiert wurden, muss das Finanzministerium immer höhere Zahlen an „unklaren“ oder „nicht endbearbeiteten“ Geldwäscheverdachtsmeldungen einräumen – statt 100.963 nun 289.643 Fälle seit Beginn 2020. Da die FIU eine zentrale Funktion bei der Weiterleitung von relevanten Geldwäscheverdachtsfällen an die Strafverfolgungsbehörden hat, ist das ein eklatantes Sicherheitsrisiko für Deutschland. Matthias Hauer MdB kritisiert Finanzminister Christian Lindner und dessen Vorgänger Olaf Scholz für ihren jahrelangen Aufsichts-Tiefschlaf. Vor allem unter dem ehemaligen Finanzminister Scholz sei es versäumt worden, die

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© Tobias Koch

Fotoinstitut: Entscheidung der Ampelkoalition gegen Essen

Im Januar 2023 hat Matthias Hauer MdB bei der Bundesregierung zur Standortfrage für das Deutsche Fotoinstitut nachgehakt. Er fragte konkret an, welche Möglichkeiten die Ampelkoalition sieht, die Ergebnisse von Expertenkommission sowie Machbarkeitsstudie – mit den jeweiligen Empfehlungen für den Standort Essen – in der Standortfrage zu berücksichtigen und wem es aus Sicht der Bundesregierung obliegt, die abschließende Entscheidung darüber zu treffen, an welchem Standort bzw. an welchen Standorten die Umsetzung erfolgt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth, die Matthias Hauer MdB im Namen der Bundesregierung geantwortet hat, ließ jedoch seine Frage in beiden Punkten unbeantwortet. Matthias Hauer MdB hat die Bundesregierung nun in einem erneuten Schreiben zur Beantwortung aufgefordert und an die Bundesregierung appelliert, die Standortfrage für das Deutsche Fotoinstitut allein nach Sacherwägungen

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© Bundesregierung / Steffen Kugler

Befragung der Bundesregierung

Ob Bonpflicht, Investitionen, Klimaziele oder die Teilnahme des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am 5G-Ausbau in Deutschland – in einer einstündigen Befragung der Bundesregierung beantwortete Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. Dezember erneut die breit gefächerten Fragen der Abgeordneten. Seit dieser Wahlperiode sieht die Geschäftsordnung des Bundestages vor, die Regierungschefin mindestens dreimal im Jahr im Plenum zu befragen. Ihr Eingangsstatement zur Regierungsbefragung hatte die Kanzlerin dazu genutzt, um über das Treffen des Europäischen Rates am 13. und 14. Dezember in Brüssel zu berichten. Im Zentrum des Treffens habe insbesondere der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegte „European Green Deal“ gestanden, so die Bundeskanzlerin.