Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer MdB mit Barbara Rück (l.) und Stephanie Heise (r.)

Austausch mit Verbraucherzentrale NRW

Auf Einladung der Verbraucherzentrale NRW hat Matthias Hauer MdB am 15. August deren Essener Standort besucht und sich mit Stephanie Heise (Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW) und Barbara Rück (Altersvorsorgeberaterin in der Verbraucherzentrale Essen) ausgetauscht. Im Gespräch ging es vor allem um die Probleme privater Altersvorsorge, wie zum Beispiel Riester und ETF-Sparpläne. „Mir ist wichtig, über die örtliche Verbraucherzentrale aus erster Hand zu erfahren, mit welchen Problemen sich die Bürgerinnen und Bürger an die Essener Verbraucherzentrale wenden“, sagt Matthias Hauer, der in der Unionsfraktion als Berichterstatter für den finanziellen Verbraucherschutz zuständig ist.

Ratsfrau Christiane Moos (2.v.l.), Manuela Duda (l.) und Stephanie Heise nach dem Gespräch mit Matthias Hauer MdB

Verbraucherschutz in Essen

Gemeinsam mit der örtlichen Ratsfrau Christiane Moos hat Matthias Hauer MdB am 21. September die Essener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen besucht. Ob Angst vor Überschuldung, unpassende Riesterverträge, teure Schlüsseldienste, hohe Inkassorechnungen, Probleme mit Pfändungsschutzkonten oder undurchsichtige Energiekosten – zu diesen und weiteren Themen informiert die Verbraucherzentrale vor Ort. Im Finanzausschuss ist Matthias Hauer als Berichterstatter der Unionsfraktion u.a. für den finanziellen Verbraucherschutz zuständig – ebenso als Beiratsmitglied im Marktwächter Finanzen. Im Gespräch mit Leiterin Manuela Duda und Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen der Verbraucherzentrale NRW, ging es daher gerade auch um Finanzthemen, die den Verbraucherschutz betreffen.  

Matthias Hauer MdB im Sitzungssaal des Finanzausschusses

Matthias Hauer im Beirat Finanzmarktwächter

Ende Februar ist Matthias Hauer MdB in den Beirat des Marktwächters Finanzen berufen worden. „Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz werden wir die vorhandenen Marktwächter im Haushalt verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen; damit wird auch die Transparenz ihrer Arbeit garantiert“, so haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag geregelt. Der Marktwächter Finanzen ist 2015 eingerichtet worden und ein Frühwarnsystem des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen. „Es geht darum, den Markt aus Sicht der Verbraucher zu beobachten und Fehlentwicklungen rechtzeitig sichtbar zu machen“, erklärt Matthias Hauer. Der Marktwächter untersucht systematisch und bundesweit den Finanzmarkt. Das Ziel: Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation von Verbrauchern zu erlangen. Der Marktwächter-Beirat besteht aus Mitgliedern aus Verwaltung, Politik, Verbänden, Zivilgesellschaft und

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Matthias Hauer MdB spricht am 26. Januar im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Kreditvergabe für Wohnimmobilien und besserer Verbraucherschutz

Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren teilweise Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht, bei der das SPD-geführte Bundesjustizministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu Unsicherheiten und dadurch zu einer rückläufigen Kreditvergabe. Mit dem Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes wurde am 26. Januar in erster Lesung beraten, wie dieses Problem gelöst wird. Matthias Hauer MdB sprach dazu im Parlament. In der zweiten Rede ging es um das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Damit soll der Anlegerschutz verbessert werden. Geplant ist u.a., das Beratungsprotokoll bei der Anlageberatung durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Künftig muss

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© Emil Zander

Rechte von Bankkunden gestärkt – Kontowechsel ab jetzt schneller und unkomplizierter möglich

Ab dem 18. September wird der Kontowechsel für Bankkunden leichter. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz, für das Matthias Hauer als Berichterstatter der Unionsfraktion im Finanzausschuss verantwortlich war. „Alle Kreditinstitute sind nun dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete. „Es wird nicht mehr notwendig sein, Daueraufträge mühselig einzeln beim neuen Institut einzurichten oder Lastschriftempfänger einzeln anzuschreiben. Wenn es der Kunde wünscht, muss die alte Bank diese Informationen an die neue Bank weiterleiten. Dabei kann jeder selbst entscheiden, welche Informationen der neuen Bank übermittelt werden und welche nicht. Der Kontowechsel ist jetzt auch schnell und unkompliziert online möglich. Das nimmt vielen Bankkunden die Sorge vor Komplikationen und stärkt die Rechte der Kontoinhaber.“

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Matthias Hauer MdB unterschreibt die Beschlussempfehlung zum Zahlungskontengesetz, für das er als Berichterstatter der Union zuständig ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 25. Februar einstimmig verabschiedet.

Rechte von Bankkunden gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Februar das Zahlungskontengesetz verabschiedet, für das Matthias Hauer MdB als Berichterstatter der Unionsfraktion unter anderem zuständig ist. Durch das Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto – eingeführt. Zudem werden die Rechte aller Bankkundinnen und Bankkunden gestärkt. „Wir erleichtern den Kontowechsel von einer Bank zur anderen. Künftig können Kunden schnell, unkompliziert und sogar online ihre Bank wechseln und sich für eine andere Bank entscheiden, deren Angebote besser zu ihren Bedürfnissen passen. Zahlreiche Daten müssen die Banken künftig einer neuen Bank mitteilen, wenn der Kunde es wünscht. Die Kunden sparen sich dadurch viel Mühe, da sie weder einzelne Daueraufträge neu einrichten noch die Lastschriftempfänger anschreiben müssen“, betont Matthias Hauer.

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zur Einbringung des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 18. Februar. Die Debatte wurde vom Fernsehsender Phoenix sowie vom Parlamentsfernsehen live übertragen.

Regeln am Finanzmarkt verschärfen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar mit den parlamentarischen Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz begonnen. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür zuständig und hat im Plenum eine Rede dazu gehalten. Das Gesetz ist der erste Teil eines größeren Pakets – zu dessen zweitem Teil die Finanzmarktrichtlinie MiFID II gehört (siehe „Hintergrund“) – mit dem europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Als Folge der Finanzkrise hatte die Europäische Union beschlossen, strengere Regeln auf den Finanzmärkten einzuführen und den Anlegerschutz zu stärken. „Künftig wird es zum Beispiel europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel bei zahlreichen Finanzprodukten geben“, erklärt Matthias Hauer. „Europa zieht nun endlich das nach, was in Deutschland bereits gilt: Der Beipackzettel für Finanzprodukte soll dem

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum Basiskonto im Finanzausschuss
Matthias Hauer MdB bei der Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie am 25. Januar im Finanzausschuss © Deutscher Bundestag

Basiskonto: Befragung von Sachverständigen

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie haben die Parlamentarier am 25. Januar mehrere Sachverständige befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter für die Unionsfraktion u.a. für das Zahlungskontengesetz zuständig. Durch das Gesetz soll ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto –  eingeführt werden. Zudem sollen die Verbraucherrechte im Finanzmarkt weiter gestärkt, der Kontowechsel zu einer anderen Bank erleichtert und die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert werden. Matthias Hauer MdB fragte die Sachverständigen u.a. zur Möglichkeit, ein Konto zukünftig online wechseln zu können, zur Gestaltung der Kontoentgelte sowie zur sicheren Identifizierung der Kontoinhaber, um Missbrauch, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern. „Wir haben zahlreiche Fragen mit den Sachverständigen erörtert und werden uns im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv damit

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Justus Walter, Schüler des Essener Burggymnasiums, hat im Oktober ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag absolviert und den Abgeordneten bei seiner Arbeit begleitet – wie hier im Paul-Löbe-Haus, wo auch die öffentliche Anhörung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie stattfand.

Widerruf beim Verbraucherkredit

Am 14. Oktober befragten die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz sieht insbesondere auch eine Neuregelung beim Widerruf von Verbraucherkrediten vor. Widerrufsrechte ermöglichen dem Verbraucher, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Dies ist ein Thema, das bei Bankkunden auf der einen Seite und bei Kreditinstituten auf der anderen Seite in den letzten Jahren für viel Streit gesorgt hat. Matthias Hauer MdB fragte daher die Sachverständigen, welche Lösungen sie für Alt- und Neuverträge für richtig halten. „Die Verbände und Sachverständigen haben ihre Stellungnahmen in der Anhörung noch einmal vertieft dargestellt. Das Widerrufsrecht ist eine bedeutende

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Diskussionsrunde am 19. Mai: Klaus Müller (Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband), Martin Zielke (Vorstand Commerzbank), Katrin Göring-Eckardt MdB (Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen), Matthias Hauer MdB und Hans-Peter Hagemes (Informationsdirektor von ProSiebenSat.1)

Matthias Hauer: „Verbraucher schützen und informieren, aber nicht bevormunden“

„Der mündige Verbraucher – ein überholtes Bild?“: Diese Frage war am 19. Mai Thema der Veranstaltungsreihe „Commerzbank im Dialog“. Matthias Hauer MdB, der sich im Deutschen Bundestag auch mit dem Verbraucherschutz bei Finanzprodukten beschäftigt, diskutierte über das aktuelle Verbraucherbild in der Politik. „Wir trauen den Menschen etwas zu“, betonte der Essener Bundestagsabgeordnete. „Der Staat ist nicht der bessere Verbraucher. Bevormundung lehne ich ab.“ Stattdessen müsse der Staat die Verbraucher dabei unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen – durch bessere Verbraucherbildung, relevante Informationen und stärkere Markttransparenz. Außerdem sollen auch gesetzliche Regelungen verständlicher werden: So ist beim Kleinanlegerschutzgesetz kürzlich das erste Mal die Gesellschaft für deutsche Sprache in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. „Künftig sollte jedes verbrauchernahe Gesetz diesem „Sprach-TÜV“ unterzogen werden“, sagte der

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