Verbesserungen bei der Organspende
Am 17. Januar hat der Deutsche Bundestag die Änderungen des Transplantationsgesetzes beraten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Organspende verbessert werden – unter anderem durch bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser. Die Position von Transplantationsbeauftragten wird ausgebaut, indem diese Spezialisten künftig Zugang zu Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials erhalten sollen. Durch einen neurochirurgischen und neurologischen Rufbereitschaftsdienst und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern sollen bestmögliche Voraussetzungen für die Gewinnung und Verwendung von Spenderorganen geschaffen werden. Die derzeit diskutierte Frage einer Widerspruchs- oder Einwilligungslösung, ob jeder Einzelne einer Organspende aktiv zustimmen muss oder nicht, wird dadurch nicht geregelt. Brexit-Übergangsgesetz In dieser Woche hat das britische Unterhaus über den von der britischen