Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer MdB mit Gründer und CEO Stephan Heller

Finanzierung für den Mittelstand

Unterstützung im Finanzierungsdschungel für mittelständische Unternehmen – das bietet die Plattform FinCompare. Mit ihrem Gründer und CEO Stephan Heller traf sich Matthias Hauer MdB am 5. November in Berlin. Aus über 200 Banken, Sparkassen und weiteren Finanzpartnern filtert FinCompare für die Unternehmen passende Finanzierungsangebote heraus. Wie kann Start-Up Förderung transparenter werden? Welche Innovationen in der Finanztechnologie verändern derzeit den Markt? Auch diese Themen wurden erörtert. Den Kontakt zum Unternehmen stellten die beiden FinCompare-Mitarbeiterinnen Sara Amini und Pia Anders her. Sie gehören dem Netzwerk der Fintech Ladies an und besuchten Matthias Hauer im vergangenen Juni als Gruppe im Deutschen Bundestag.

Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis (l.) und Helmut Schiffer (Mitte) tauschen sich mit Matthias Hauer MdB über finanzpolitische Themen aus.

Mit der Sparkasse Essen im Gespräch

Unter dem Titel „Politik trifft Praxis“ hat am 18. Oktober der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in das Sparkassenhaus nach Berlin eingeladen. Hier traf Matthias Hauer MdB den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Essen, Helmut Schiffer. Mit ihm sprach er vor allem über die Digitalisierung im Finanzbereich sowie über aktuelle Herausforderungen der Essener Sparkasse. „Wer politisch entscheidet, der muss auch wissen, wie die Situation in den Unternehmen vor Ort ist – solche Gespräche sind dafür sehr hilfreich“, so Matthias Hauer. Aber auch der fachliche Austausch mit Vertretern anderer Sparkassen und des DSGV kam nicht zu kurz – unter anderem mit DSGV-Präsidenten Helmut Schleweis und mit Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, dem geschäftsführenden DSGV-Vorstandsmitglied. Dazu erschienen Vorstandsmitglieder von Sparkassen aus ganz Deutschland in der Hauptstadt.

Zur BaFin ins Finanzministerium

Seit April 2018 gehört Matthias Hauer MdB dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Zur Gremiensitzung ging es für ihn am 17. Oktober ins Bundesfinanzministerium. Ziel der BaFin ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Sie beaufsichtigt rund 1.630 Banken und 720 Finanzinstitute, aber auch Zahlungs- und E-Geldinstitute, Versicherer, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften, deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute sowie über 6.300 inländische Fonds. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Bundesministerien und des Deutschen Bundestages sowie aus Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Er überwacht die BaFin-Geschäftsführung und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Beirat Marktwächter Finanzen

In dieser Legislaturperiode vertritt Matthias Hauer MdB die Unionsfraktion im Beirat des Marktwächters Finanzen. Am 27. September hat im Berthold-Beitz-Saal im Haus Deutscher Stiftungen seine erste Sitzung des Beirats stattgefunden. „Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen und Experten erörtern wir im Beirat aktuelle Fehlentwicklungen im Finanzbereich“, erklärt Matthias Hauer. Der Marktwächter Finanzen ist 2015 eingerichtet worden und ein Frühwarnsystem des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen. Er untersucht systematisch und bundesweit den Finanzmarkt, um mehr Klarheit über die tatsächliche Situation von Verbrauchern zu erlangen. Der Marktwächter-Beirat ist ein beratendes Gremium und besteht für den Marktwächter Finanzen aus 24 Mitgliedern. Er dient als Impulsgeber für die Arbeitsplanung.

Rede im Plenum: Zehn Jahre Lehman-Insolvenz

Am 28. September hat der Deutsche Bundestag über Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei beraten, die sich mit der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank „Lehman Brothers“ im September 2008 befasst haben. Weltweit wurden damals Menschen um ihre Ersparnisse gebracht und Staaten mussten enorme Summen aufbringen, um weitere Banken vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Matthias Hauer MdB betonte in der Debatte als Redner für die CDU/CSU-Fraktion, dass die Politik aus dieser schweren Krise die Lehre gezogen habe, das Verhältnis von Staat und Markt im Finanzsektor neu zu definieren – mit dem Ziel, den Finanzmärkten einen robusten Ordnungsrahmen und effiziente Strukturen zu geben. Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene seien seitdem eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt worden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel empfängt die CDU-Landesgruppe NRW bei deren Klausurtagung am 27. August zum Gespräch im Bundeskanzleramt. © Bundesregierung/ Jochen Eckel

Bundesregierung bringt Haushalt 2019 ein

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Bundeshaushalt 2019 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 beraten. Im Regierungsentwurf sind Ausgaben von insgesamt 356,8 Milliarden Euro vorgesehen. Trotz der um 13,2 Milliarden Euro höheren Investitionen als im laufenden Jahr steht die schwarze Null weiterhin stabil, denn auch das Haushaltsjahr 2019 soll ohne neue Schulden auskommen. Erstmals seit 2002 wird die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60% des Bruttoinlandsprodukts unterschritten. Der größte Anteil an den Ausgaben entfällt im Bundeshaushalt 2019 auf den Bereich Arbeit und Soziales (40,4%). Investitionen in die Zukunft Familien sollen im Haushalt 2019 durch die geplanten Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags entlastet werden. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hat die Union

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Rede zu später Stunde: Matthias Hauer MdB spricht am 7. Juni zur Umsetzung von Optionen der EU-Prospektverordnung im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Unternehmensfinanzierung vereinfacht

In der Sitzung vom 28. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung beschlossen. Damit werden bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abgebaut und der Anlegerschutz erweitert. Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100.000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedsstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen. „Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote dann erst ab einem Volumen von 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht,

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Matthias Hauer befragt Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung am 13. Juni © Deutscher Bundestag

EU-Prospektverordnung

Mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern, damit sie Innovationen voranbringen und wachsen können – das ist eines der Ziele der EU-Prospektverordnung. Damit wird ab 21. Juli 2019 die Erstellung von Wertpapierprospekten EU-weit einfacher und flexibler. Die nationalen Parlamente haben zudem die Möglichkeit, verschiedene Optionen der Verordnung zu nutzen und sie individuell auszugestalten: So hat der Deutsche Bundestag am 7. Juni u.a. über die Option beraten, erst ab einem Wertpapier-Emissionsbetrag von acht Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten die Erstellung eines Prospekts vorzuschreiben. Matthias Hauer MdB ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Gesetz zuständig. „Wir machen es Mittelständlern, kleinen Unternehmern und Gründern leichter, sich über die Kapitalmärkte zu finanzieren“, betonte der Essener Bundestagsabgeordnete in seiner Rede im

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Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundsteuer: Mehrbelastung vermeiden

Am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Sie muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Die seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht. „Wohnen – ob im Eigentum oder zur Miete – muss bezahlbar bleiben“, sagt Matthias Hauer. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt. „Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.“ Entscheidend für die künftige Höhe der Grundsteuerbelastung wird aber nicht nur die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern gerade auch die Höhe der

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Matthias Hauer MdB im Sitzungssaal des Finanzausschusses

Matthias Hauer im Beirat Finanzmarktwächter

Ende Februar ist Matthias Hauer MdB in den Beirat des Marktwächters Finanzen berufen worden. „Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz werden wir die vorhandenen Marktwächter im Haushalt verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen; damit wird auch die Transparenz ihrer Arbeit garantiert“, so haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag geregelt. Der Marktwächter Finanzen ist 2015 eingerichtet worden und ein Frühwarnsystem des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen. „Es geht darum, den Markt aus Sicht der Verbraucher zu beobachten und Fehlentwicklungen rechtzeitig sichtbar zu machen“, erklärt Matthias Hauer. Der Marktwächter untersucht systematisch und bundesweit den Finanzmarkt. Das Ziel: Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation von Verbrauchern zu erlangen. Der Marktwächter-Beirat besteht aus Mitgliedern aus Verwaltung, Politik, Verbänden, Zivilgesellschaft und

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