Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. März. © Deutscher Bundestag

Experten-Befragung im Finanzausschuss

Am 14. März hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in einer Öffentlichen Anhörung Sachverständige zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsvorhaben zuständig. Das Parlament hatte im Februar mit den parlamentarischen Beratungen dazu begonnen. Mit dem Gesetz wird u.a. die Information für Kleinanleger verbessert und stärker gegen Marktmissbrauch wie Insidergeschäfte vorgegangen. Matthias Hauer hat die Sachverständigen intensiv befragt, u.a. zur Anwendung und Ausgestaltung des Basisinformationsblattes, ein kurzes und leicht verständliches Dokument, das Kleinanlegern in Zukunft bei dem Vertrieb von komplexen Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden muss. Ebenso wurden zahlreiche Aspekte zur Sanktionierung von Marktmissbrauch diskutiert. „Wir haben viele Themen mit den Sachverständigen erörtern können und werden uns im weiteren

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zur Einbringung des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 18. Februar. Die Debatte wurde vom Fernsehsender Phoenix sowie vom Parlamentsfernsehen live übertragen.

Regeln am Finanzmarkt verschärfen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar mit den parlamentarischen Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz begonnen. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür zuständig und hat im Plenum eine Rede dazu gehalten. Das Gesetz ist der erste Teil eines größeren Pakets – zu dessen zweitem Teil die Finanzmarktrichtlinie MiFID II gehört (siehe „Hintergrund“) – mit dem europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Als Folge der Finanzkrise hatte die Europäische Union beschlossen, strengere Regeln auf den Finanzmärkten einzuführen und den Anlegerschutz zu stärken. „Künftig wird es zum Beispiel europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel bei zahlreichen Finanzprodukten geben“, erklärt Matthias Hauer. „Europa zieht nun endlich das nach, was in Deutschland bereits gilt: Der Beipackzettel für Finanzprodukte soll dem

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum Basiskonto im Finanzausschuss
Matthias Hauer MdB bei der Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie am 25. Januar im Finanzausschuss © Deutscher Bundestag

Basiskonto: Befragung von Sachverständigen

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie haben die Parlamentarier am 25. Januar mehrere Sachverständige befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter für die Unionsfraktion u.a. für das Zahlungskontengesetz zuständig. Durch das Gesetz soll ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto –  eingeführt werden. Zudem sollen die Verbraucherrechte im Finanzmarkt weiter gestärkt, der Kontowechsel zu einer anderen Bank erleichtert und die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert werden. Matthias Hauer MdB fragte die Sachverständigen u.a. zur Möglichkeit, ein Konto zukünftig online wechseln zu können, zur Gestaltung der Kontoentgelte sowie zur sicheren Identifizierung der Kontoinhaber, um Missbrauch, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern. „Wir haben zahlreiche Fragen mit den Sachverständigen erörtert und werden uns im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv damit

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Rede von Matthias Hauer zum Basiskonto am 15. Januar im Deutschen Bundestag
Matthias Hauer MdB am 15. Januar bei seiner Rede im Deutschen Bundestag zum Zahlungskontengesetz.

Rede von Matthias Hauer zum „Basiskonto“

Am 15. Januar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht debattiert. Dabei geht es um das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, dem Basiskonto. Ein solches Konto soll alle wesentlichen Funktionen des modernen Zahlungsverkehrs umfassen: Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, und Kartenzahlungen. Matthias Hauer MdB, als Berichterstatter der Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig, betonte in seiner Rede dazu: „Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa 1 Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können. Diesen Zustand wollen wir nicht hinnehmen.“ Zudem soll das Zahlungskontengesetz die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten

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EU-Finanzmarktkommissar in Berlin

Am 27. März war EU-Kommissar Lord Jonathan Hopkin Hill zu einem Austausch mit Finanzpolitikern des Deutschen Bundestages eingeladen. Der Brite ist bei der Europäischen Kommission für die Themen Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig. Hill warb bei den deutschen Parlamentariern vor allem für die Umsetzung der Kapitalmarktunion, durch die insbesondere mehr grenzüberschreitende Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Infrastrukturprojekte ermöglicht werden sollen. In Deutschland funktioniert die Finanzierung durch Banken weit besser als in vielen Teilen Europas, in denen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups nur sehr schwer Kredite von Banken erhalten, um zu wachsen.

Matthias Hauer MdB bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Besserer Schutz für Anleger

Highlights der vergangenen beiden Sitzungswochen im Finanzausschuss: Kleinanlegerschutzgesetz: Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar in erster Lesung über das Kleinanlegerschutzgesetz beraten. Kleinanleger sollen damit in Zukunft besser vor trügerischen oder risikoreichen Angeboten geschützt werden. Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen müssen bald strengere Auflagen erfüllen und besser in ihren Prospekten über das jeweilige Anlageprodukt informieren. Halten sie sich nicht daran, drohen Sanktionen bis zum Vermarktungsverbot für ein Produkt. Neue Transparenzregeln sollen dafür sorgen, dass Kleinanleger künftig selber besser die Risiken einer Anlage einschätzen können. Hochfrequenzhandel: Am 4. März hat sich der Finanzausschuss mit dem Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland, Michael Zollweg, über den Hochfrequenzhandel ausgetauscht. Die Aufgabe der Handelsüberwachungsstelle ist es, die Marktintegrität zu sichern

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Ebenfalls in dieser Woche im Finanzausschuss: Jānis Reirs (3.v.l.), Finanzminister der Republik Lettland, im Gespräch mit Abgeordneten, u.a. mit Matthias Hauer MdB (2.v.r.). Lettland hat seit 1. Januar 2015 für sechs Monate die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen. Die Themen des Gesprächs mit den deutschen Parlamentariern umfassten u.a. die Euro-Einführung 2014 in Lettland, öffentliche Investitionen in Europa, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Interbankenentgelte neu regeln

Die Europäische Union will mit einer neuen Verordnung die Gebühren, die bei Transaktionen mit Debit- oder Kreditkarten anfallen, deckeln. Die Regelung betrifft Karten, die Verbraucher häufig nutzen, z.B. EC-Karten, Visa-Karten oder die Mastercard. Bei Debitkarten soll ein Gebührenhöchstsatz von 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens gelten, bei Kreditkarten von 0,3 Prozent. „Wir werden uns zu den letzten offenen Fragen in den kommenden Wochen noch mit Sachverständigen zusammensetzen“, berichtet Matthias Hauer MdB. Dazu gehört für Deutschland zum Beispiel auch die Option, anstatt der 0,2-Prozent-Regelung bei inländischen Zahlungen mit Debitkarten eine Gebühr von fünf Cent pro Transaktion festzulegen. Wenn die Interbankenentgelte gedeckelt sind, dürfen Händler bei Kartenzahlungen keine Zusatzgebühren für Verbraucher mehr erheben. Die Verordnung sieht auch vor, dass künftig das Aufbringen mehrerer Marken

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Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bekämpfung von Steuerflucht
Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bekämpfung von Steuerflucht © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Steuergerechtigkeit und Europäische Bankenunion

Zwei Wochen lang standen mehrere wegweisende Entscheidungen in der Finanzpolitik auf der Agenda: Am 29. Oktober hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit 50 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart. Damit haben 51 Staaten der Steuerflucht den Riegel vorgeschoben. Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche außerdem mit den Veränderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auseinandergesetzt. Geplant ist unter anderem, die Grenze, ab der ein Strafzuschlag zusätzlich gezahlt werden muss, von 50.000 auf 25.000 Euro zu senken. Europäische Bankenunion: Der Deutsche Bundestag hat auch die Grundlage für die Europäische Bankenunion gelegt. Voraussetzung dafür war ein Stresstest, den alle europäischen Großbanken durchlaufen mussten. In einem weiteren Schritt geht es jetzt

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Matthias Hauer unterschreibt Ratinggesetz
Matthias Hauer MdB bringt als Berichterstatter im Finanzausschuss sein erstes Gesetz auf den Weg.

Macht von Ratingagenturen wird eingeschränkt

Heute hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings“ verabschiedet. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für dieses Thema zuständig. Ratingagenturen spielen eine zentrale Rolle auf den Finanzmärkten. Sie bewerten Finanzprodukte, Unternehmen und Staaten nach ihrer Bonität – und haben so einen großen Einfluss auf die Entscheidungen auf den Finanzmärkten. Ratingagenturen haben damit auch eine kritische Rolle in der Finanzkrise gespielt. Das aktuelle Gesetz stößt daher wichtige Änderungen an: Finanzunternehmen sollen eigene Analysen stärker nutzen anstatt sich blind auf die Bewertungen der Agenturen zu stützen. Komplexe Finanzprodukte werden in Zukunft von zwei unterschiedlichen Ratingagenturen bewertet. Auch kleine Ratingagenturen sollen in Zukunft stärker einbezogen werden. Das erhöht die Transparenz und stärkt die weniger großen, europäischen

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© Wikimedia Commons, Avij

Europa auf dem Weg zur Bankenunion

Bislang haben Staaten marode Banken vor dem Bankrott bewahrt – mit dem Geld der Steuerzahler. Damit soll jetzt Schluss sein. Dafür hat die Europäische Union mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung den ersten Schritt getan: Seit dem 4. November hat die Europäische Zentralbank die Aufsicht über rund 120 große Banken im Euro-Raum, darunter 21 aus Deutschland. Das heißt: Es gibt jetzt eine einheitliche Aufsicht mit den gleichen Spielregeln für alle Mitgliedsstaaten. Um die Bankenunion voranzutreiben, wurden in dieser Woche vier Umsetzungsgesetze im deutschen Bundestag beraten. „Sie zielen vor allem darauf ab, den Steuerzahler vor weiteren Rettungsmaßnahmen zu schützen“, sagte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder dazu. Voraussetzung für die Bankenunion war ein Stresstest, den alle europäischen Großbanken in den vergangenen Monaten durchlaufen haben.

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