Matthias Hauer MdB

Beiträge

Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der 19. Legislaturperiode – Matthias Hauer MdB ist wieder ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. © AG Finanzen

Matthias Hauer weiter im Finanzausschuss

Am 31. Januar haben sich die weiteren Fachausschüsse des Deutschen Bundestages konstituiert. Matthias Hauer MdB arbeitet auch in der neuen Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss mit. Zusätzlich gehört er nun als stellvertretendes Mitglied drei Ausschüssen an – dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten Gesetzesvorlagen und bereiten die Beschlüsse des Plenums vor. In jeder Fraktion des Deutschen Bundestages sind die Abgeordneten für mehrere konkrete Themenbereiche zuständig, in denen sie als Berichterstatter Gesetzgebungsverfahren initiieren und begleiten. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion für die Themen finanzieller Verbraucherschutz, Zahlungsverkehr (inklusive Kryptowährungen), Anlageberatung und Produktinformationsblätter, Rating-Agenturen, Finanzaufsicht national (BaFin und Bundesbank) sowie MiFID II (Hochfrequenzhandel, Nahrungsmittelspekulationen, Sanktionen, Derivatehandel und Produktverbote) zuständig. Hintergrund:

mehr...

© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Kartenzahlungen bald ohne Zusatzkosten

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche auch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht besprochen. Matthias Hauer MdB ist für die Unionsfraktion im Bundestag u.a. für dieses Gesetz zuständig. Mit dem Umsetzungsgesetz verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten ab und schützt gleichzeitig Verbraucher besser. Die Regelung der Richtlinie gilt europaweit. Außerdem wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch, von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Fehlüberweisungen von Kunden sollen auch einfacher zurückgeholt werden können. „Gerade beim Onlineeinkauf kommt der Kunde am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht vorbei“, sagt Matthias Hauer. „Daher passen wir den rechtlichen Rahmen an. Wir stärken die

mehr...

Finanzpolitiker des Deutschen Bundestages kurz vor der Anhörung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 8. März. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der Unionsfraktion für dieses Gesetz zuständig.

Anhörungen: Befragung von Sachverständigen

Zu zwei Finanzgesetzen fanden in der zurückliegenden Woche öffentliche Anhörungen statt – jeweils mit Experten aus Finanzwirtschaft, Verbraucherschutz und Politik. Für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist Matthias Hauer MdB in der Union ebenso zuständig wie für die Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Am 6. März befragte Matthias Hauer die Sachverständigen unter anderem zur Kreditwürdigkeitsprüfung. „Die Probleme von jungen Familien bei der Eigenheimfinanzierung und von Senioren bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus müssen schnell beseitigt werden“, so Matthias Hauer. Auch bei der zweiten Anhörung am 8. März befragte der Essener Bundestagsabgeordnete die Sachverständigen intensiv. „Wir wollen mehr Aktienkultur in Deutschland erreichen. Die Informationen, die Verbraucher bei der Aktienberatung erhalten, machen wir daher durch Standardisierung verständlicher und transparenter. Zudem wird die Anlageberatung

mehr...

Matthias Hauer MdB spricht bei der Beratung des Antrags von Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema Nahrungsmittelspekulationen am 16. Februar im Deutschen Bundestag. © Deutscher Bundestag

Nahrungsmittelspekulationen stoppen

Finanzpolitiker von Koalition und Opposition haben am 16. Februar über den Umgang mit einem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert. Die Grünen hatten ihren Antrag als „Ohne-Debatte-Punkt“ so auf die Tagesordnung gesetzt, dass die Abgeordneten zwar darüber abstimmen sollten, aber keine inhaltliche Debatte möglich war. „Dieses wichtige Thema hat eine ordnungsgemäße parlamentarische Beratung verdient. Alle Fraktionen sollen die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen“, betonte Matthias Hauer MdB in seiner Rede. Der Essener Bundestagsabgeordnete ist für die Unionsfraktion u.a. für das Thema Nahrungsmittelspekulationen zuständig. Dieser Bereich wird im Zusammenhang mit der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II neu geregelt. „In der Delegierten Verordnung geht es nun darum, einerseits Spekulationen mit Lebensmitteln zu unterbinden und andererseits zum Beispiel Landwirten zu ermöglichen, sich

mehr...

Matthias Hauer MdB spricht am 26. Januar im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Kreditvergabe für Wohnimmobilien und besserer Verbraucherschutz

Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren teilweise Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht, bei der das SPD-geführte Bundesjustizministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu Unsicherheiten und dadurch zu einer rückläufigen Kreditvergabe. Mit dem Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes wurde am 26. Januar in erster Lesung beraten, wie dieses Problem gelöst wird. Matthias Hauer MdB sprach dazu im Parlament. In der zweiten Rede ging es um das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Damit soll der Anlegerschutz verbessert werden. Geplant ist u.a., das Beratungsprotokoll bei der Anlageberatung durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Künftig muss

mehr...

Die Finanzpolitiker der Unionsfraktion mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei ihrer Klausurtagung Anfang Januar in Berlin © CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Klausur der Finanzpolitiker

Am 9. und 10. Januar ist die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Klausurtagung zusammengekommen. Auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble nahm an der Sitzung teil. Gemeinsam mit dem Bundesminister diskutierten die Finanzpolitiker vor allem den ausgeglichenen Haushalt, Steuersenkungen, Investitionen sowie die Erbschaftssteuer. Weitere Themen waren beispielsweise die Digitalisierung im Finanzsektor, Altersvorsorge in Niedrigzins-Zeiten sowie die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank.

mehr...

© Emil Zander

Rechte von Bankkunden gestärkt – Kontowechsel ab jetzt schneller und unkomplizierter möglich

Ab dem 18. September wird der Kontowechsel für Bankkunden leichter. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz, für das Matthias Hauer als Berichterstatter der Unionsfraktion im Finanzausschuss verantwortlich war. „Alle Kreditinstitute sind nun dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete. „Es wird nicht mehr notwendig sein, Daueraufträge mühselig einzeln beim neuen Institut einzurichten oder Lastschriftempfänger einzeln anzuschreiben. Wenn es der Kunde wünscht, muss die alte Bank diese Informationen an die neue Bank weiterleiten. Dabei kann jeder selbst entscheiden, welche Informationen der neuen Bank übermittelt werden und welche nicht. Der Kontowechsel ist jetzt auch schnell und unkompliziert online möglich. Das nimmt vielen Bankkunden die Sorge vor Komplikationen und stärkt die Rechte der Kontoinhaber.“

mehr...

Experten-Workshop zur Zukunft der Produktinformationsblätter bei Finanzanlagen
Bessere Informationen für Anleger und weniger Bürokratie: Als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion hat Matthias Hauer MdB am 7. September einen Experten-Workshop durchgeführt.

Verbraucherschutz bei Finanzanlagen

Am 7. September hat Matthias Hauer MdB zahlreiche Vertreter von Verbänden, Bundesfinanzministerium und Koalitionspartner zu einem Workshop zur Zukunft der Produktinformationsblätter für Aktien und einfache Anleihen eingeladen. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Thema zuständig und hatte schon im Mai dazu einen ersten Experten-Workshop initiiert. Nun wollen die Koalitionspartner gemeinsam analysieren, wie zweckmäßig und verständlich Produktinformationsblätter im Finanzbereich derzeit sind und ob Verbesserungsbedarf besteht. „Wir haben intensiv mit Experten aus Finanzbranche und Verbraucherschutz beraten und werden die Workshop-Ergebnisse in die Beratungen des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes einfließen lassen, die in diesem Halbjahr beginnen“, sagte Matthias Hauer. „Gerade auch die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit sind zur besseren Information der Anlegerinnen und Anleger wichtig. Deshalb habe ich bei der Expertenrunde

mehr...

Experten beraten Produktinformationsblätter

Am 11. Mai hat Matthias Hauer MdB Vertreter von Verbänden, Bundesfinanzministerium und Bundesländern eingeladen, um gemeinsam über die Zukunft der Produktinformationsblätter für Aktien und einfache Anleihen zu beraten. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Thema zuständig. Das Produktinformationsblatt soll Anlegern kurz und verständlich die wesentlichen Eigenschaften und Risiken eines Finanzproduktes erklären. Im Koalitionsvertrag hatten die Koalitionspartner vereinbart, die Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern im Finanzbereich regelmäßig zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu verbessern, zum Beispiel durch Standardisierung. „Die intensive und produktive Diskussion mit den Experten aus der Finanzbranche und dem Verbraucherschutz hat bestätigt, dass Optimierungsbedarf besteht“, sagte Matthias Hauer im Anschluss an den Workshop. Der Essener Bundestagsabgeordnete wird die Ergebnisse der Beratungen in der

mehr...

Matthias Hauer MdB spricht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. April im Deutschen Bundestag. © Deutscher Bundestag

Marktmissbrauch besser bekämpfen

In abschließender Beratung hat der Deutsche Bundestag am 14. April das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Matthias Hauer MdB sprach als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion dazu im Plenum. „Das Parlament hat seit der Finanzkrise 40 Maßnahmen umgesetzt, um die Märkte zu stabilisieren, ihre Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren und Anleger besser zu schützen“, erinnert der Essener Bundestagsabgeordnete. „Auch das vorliegende Gesetz dient in erster Linie dem Anlegerschutz.“ Das Gesetz sorgt für eine bessere Bekämpfung von Marktmissbrauch, bessere Informationen für Kleinanleger und definiert Anforderungen an Zentralverwahrer. In der EU verwahren Zentralverwahrer Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund 39 Billionen Euro und wickeln Wertpapiergeschäfte im Volumen von etwa 500 Billionen Euro ab. „Bei diesen Größenordnungen wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Verwahrer

mehr...

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5