Matthias Hauer MdB

Beiträge

Im neuen Format der Befragung der Bundesregierung steht Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Parlament Rede und Antwort, hier am 6. Juni 2018. © Deutscher Bundestag/ Achim Melde

Einigung zur Migration

Anfang dieser Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der SPD. Zwischen CDU und CSU wurden folgende Vereinbarungen zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration getroffen: An der deutsch-österreichischen Grenze wurde ein neues Grenzregime vereinbart, das dazu dient, Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern. Dafür werden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt an die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür sollen mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt werden. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zuweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf

mehr...

© Jan Kopetzky

Familiennachzug wird begrenzt

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. „Wir sehen künftig einen nur sehr begrenzten Familiennachzug für eingeschränkt Geschützte vor, dem ausschließlich humanitäre Kriterien zugrunde liegen“, erklärt Matthias Hauer MdB. Subsidiär Schutzberechtigte genießen nur ein temporäres Aufenthaltsrecht. Ab August dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige der Kernfamilien nach Deutschland kommen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gebe es jedoch nicht, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Außerdem machte er deutlich, dass die getroffene Regelung besonders dem Kindeswohl Rechnung trage und Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden. Ausgeschlossen wird der Familiennachzug dagegen dann, wenn eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde. Ebenfalls ausgeschlossen vom Familiennachzug sind Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Zur Aufklärung des BAMF-Skandals hat der Innenausschuss unter Leitung von Andrea Lindholz MdB (CDU) Sondersitzungen einberufen. © Deutscher Bundestag, Julia Nowak

Aufklärung im BAMF-Skandal

Die Unionsfraktion im Bundestag treibt die Aufklärung des Skandals im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voran. In der Bremer Außenstelle des Bundesamts sollen nach derzeitigem Kenntnisstand zwischen 2013 und 2016 mehr als 1.200 positive Asylbescheide ohne ausreichende Grundlage erteilt worden sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gemeinsam mit dem Koalitionspartner dazu mehrere Sondersitzungen des Innenausschusses beantragt. Dabei wurden u.a. die amtierende BAMF-Präsidentin Jutta Cordt, ihre Vorgänger Manfred Schmidt und Frank-Jürgen Weise sowie der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière MdB befragt. „Wir wollen zügig konkrete Erkenntnisse. Nur dadurch können wir schnell weitere Reformen im BAMF einleiten“, sagt Matthias Hauer MdB, der stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss ist.

© Deutscher Bundestag/ Studio Kohlmeier

Sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika

„Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht“ – unter anderem mit diesen Worten eröffnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 14. April die Debatte über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten im Deutschen Bundestag. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Asylanträge aus diesen Ländern in Zukunft abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Die Anerkennungsquote sei 2015 sehr gering gewesen, erklärte de Maizière: Sie lag für Algerien bei 0,98 Prozent, für Marokko bei 2,29 Prozent und für Tunesien bei null Prozent. „Wir verringern durch diese Gesetzgebung den Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen“, so der Innenminister. Asylanträge könnten durch die Einstufung der drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deutlich zügiger

mehr...

Bundestag verschärft Asylrecht

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar das Asylpaket II beschlossen und damit das Asylrecht verschärft. Durch die Gesetzesänderungen werden die Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive beschleunigt, schnellere Abschiebungen ermöglicht und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. „Damit reduzieren wir die Anreize für nicht schutzbedürftige Flüchtlinge und verringern Abschiebehindernisse“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetzespaket.

mehr...

Zu Beginn der Plenarsitzungen in dieser Woche haben die Abgeordneten in einer Sonderveranstaltung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein offizieller Gedenktag. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten hat das Bundeskabinett am 27. Januar einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer verabschiedet. Danach sollen ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Auch das Asylrecht wird künftig leichter verwirkt, wenn ein Ausländer straffällig wird. „Die Unionsfraktion hat sich für diese Gesetzesverschärfung stark gemacht. Sie dient auch dem Schutz der vielen Flüchtlinge, die

mehr...

© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Besserer Datenaustausch

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in einem Schnellverfahren das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) auf den Weg gebracht. Matthias Hauer MdB: „Mit dem Gesetz verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So verhindern wir unter anderem aufwändige Mehrfacherfassungen. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen.“ In Zukunft soll Asylsuchenden in einer Aufnahmeeinrichtung ein „Ankunftsnachweis“ ausgestellt werden. In diesem Zuge sollen neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien wie Name, Alter, Geburtsort und einem aktuellen

mehr...

© Bundesregierung, Steffen Kugler

Die schwarze Null stand auch 2015

Der Bundeshaushalt ist 2015 im zweiten Jahr in Folge ohne Neuverschuldung ausgekommen. Erstmals wurde 2015 der Haushaltsausgleich sowohl in der Aufstellung als auch im Vollzug ohne Nettokreditaufnahme erreicht. Dies geht aus dem vorläufigen Haushaltsabschluss hervor, den das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat. Minister Dr. Wolfgang Schäuble: „Der Bund hat im vergangenen Jahr dank einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und einer vorausschauenden Haushaltspolitik eine Rücklage von 12,1 Mrd. Euro bilden können. Wir werden die Rücklage dringend brauchen, um die zusätzlichen Leistungen zur Unterbringung und Integration der Flüchtlinge zu finanzieren. Auch in diesem Jahr wollen wir, wenn möglich, ohne neue Schulden auskommen.“

© Deutscher Bundestag

Regierungserklärung zum EU-Gipfel

Die 28 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union kommen am Donnerstag und Freitag zu einem weiteren EU-Gipfel zusammen. In einer Regierungserklärung dazu im Deutschen Bundestag sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, Europa habe ein schwieriges und turbulentes Jahr hinter sich.

mehr...

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble berichtet am 2. Dezember im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über aktuelle finanzpolitische Themen und stellt sich den Fragen der Parlamentarier.

Bundeshaushalt 2016: Rekord bei Bildungsetat

Am 27. November hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt für das Jahr 2016 beschlossen. Eingeplant sind Gesamtausgaben von 316,9 Mrd. Euro. Auch im kommenden Jahr nimmt der Bund keine neuen Schulden auf und verabschiedet somit den dritten ausgeglichenen Haushalt in Folge. Die Mittel für innere Sicherheit werden deutlich aufgestockt. Gleichzeitig werden von 2016 bis 2018 zusätzlich zehn Milliarden Euro investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf der Verkehrsinfrastruktur, der digitalen Infrastruktur, der Energieeffizienz und der Städtebauförderung. Im Haushalt enthalten sind außerdem der Abbau der kalten Progression sowie die Anhebung von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2016. Damit werden insbesondere Arbeitnehmer und Familien im Umfang von über fünf Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Der Bundeshaushalt 2016 stellt zudem mit 16,4 Mrd.

mehr...

  1. 1
  2. 2