Matthias Hauer MdB

Beiträge

Rechtsreferendarin Annika Haever aus Düsseldorf absolviert seit Juli ihre dreimonatige Verwaltungsstation im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB.

Juristischer Nachwuchs in Berlin

Rechtsreferendarin Annika Haever aus Düsseldorf absolviert seit Juli ihre dreimonatige Verwaltungsstation im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB. Die angehende Juristin erhält während ihrer Zeit in Berlin nicht nur viele Einblicke in die politischen Abläufe im Bundestag, sondern beschäftigt sich auch intensiv mit juristischen Fragestellungen. Sie unterstützt den Abgeordneten vor allem bei seiner Arbeit als Finanz-Obmann der Union. Im persönlichen Gespräch hat sie verraten, dass sie beeindruckt war, überall dabei sein zu können. Der erste Besuch im Plenum sei etwas ganz Besonderes gewesen – zumal es dort einen „Hammelsprung“ zu sehen gab. Matthias Hauer dankt Frau Haever für die sehr gute Unterstützung.

Matthias Hauer MdB mit Praktikantin Katharina Albus.

Praktikum bei Matthias Hauer

Im Deutschen Bundestag hinter die Kulissen blicken – das kann aktuell die 22-jährige Katharina bei ihrem Praktikum im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB. Bei Plenarsitzungen sowie in Arbeitsgruppen und Ausschüssen erhält die Studentin der Rechtswissenschaften viele politische Eindrücke.

Heizungsgesetz ist ein Fehler

Der Essener CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer hat gegen das Gebäudeenergiegesetz gestimmt – dennoch ist das sogenannte Heizungsgesetz im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen worden. Damit setzt die Ampel ein Gesetz durch, das von einer großen Mehrheit in der Fachwelt abgelehnt wird. Es ist sozial ungerecht, nicht praxistauglich und kann noch nicht einmal den klimapolitischen Mehrwert beziffern. Dennoch wird es für viele Bürgerinnen und Bürger richtig teuer. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Gesetz bei Regierungsübernahme zurücknehmen. Eine echte Förderrichtlinie, wie von der Union gefordert, hat die Bundesregierung bisher nur in allgemeinen Eckpunkten ohne Präzisierung vorgelegt. Daraus resultiert finanzielle Unsicherheit und mangelnde Planbarkeit. Auch die von der Ampel angekündigte Verzahnung mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird nicht stattfinden.

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© Laurence Chaperon

LNG: Schnelligkeit ohne Gründlichkeit

Der Essener CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer kritisiert die Antwort auf seine Einzelfrage (Drucksache 20/7945) zum Thema Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Dazu erklärt Matthias Hauer MdB: „Die Antwort offenbart die völlige Ahnungslosigkeit der Bundesregierung, woher die immensen Finanzmittel des Unternehmens Deutsche ReGas zum Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland stammen – darüber berichteten mehrere Medien. Bundeskanzler Scholz hat das Projekt zur Chefsache gemacht, vertraut aber blindlings einem Branchen-Neuling, dass schon alles geordnet laufen werde. Gerade bei einem solch wesentlichen Projekt für die deutsche Energiesicherheit ist es unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung – ausweislich der Antwort auf meine Fragen – erst zukünftig mit den offenen Fragen zur Finanzierung beschäftigen will.“ Die Berichterstattung bei stern.de zur Kritik von Matthias Hauer MdB können Sie hier

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© Laurence Chaperon

Steueraffäre Scholz-Warburg: Union klagt vor dem Verfassungsgericht

Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg bekommt ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland einmalige Beschneidung der Oppositionsrechte kann die Union nicht akzeptieren und zieht zur Wahrung ihrer Rechte vor das Bundesverfassungsgericht.

© Laurence Chaperon

Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Suizidassistenz ab

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Neuregelung der Suizidassistenz mehrheitlich abgelehnt. Einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention (20/7630) nahm das Parlament hingegen mit großer Mehrheit an. In Deutschland nehmen sich jedes Jahr mehr als 9.000 Menschen das Leben. Die Anzahl der versuchten Suizide liegt geschätzt zehnmal so hoch. Der Deutsche Bundestag hatte sich vor einigen Jahren – und auch mit der Stimme von Matthias Hauer MdB – dafür entschieden, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Das Gesetz zielte darauf ab, vor allem denjenigen das Handwerk zu legen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etabliert haben und offen werbend für den Suizid eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat anschließend jedoch die

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Untersuchungsausschuss abgelehnt – Ampel missachtet Minderheitenrechte

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch den Unionsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg abgelehnt. Mit ihren weitreichenden Befugnissen gelten Untersuchungsausschüsse als das schärfste Schwert der Opposition. Dass die regierenden Fraktionen dieses wesentliche Minderheitenrecht der Opposition verwehren, ist in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland bislang einmalig. Matthias Hauer MdB kritisiert die Blockade der Ampel. Die Ampel trete mit dieser dramatischen Entscheidung ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht mit Füßen. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere das Agieren der Hamburger Behörden, die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes handelten, sowie das Agieren von Olaf Scholz in seinen Ämtern in Hamburg und Berlin beleuchten. Obwohl bereits der ursprüngliche Antrag von CDU/CSU auf Einsetzung des Ausschusses verfassungsgemäß sei, zeigte sich

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Matthias Hauer MdB während einer Ausschusssitzung in Berlin. © Laurence Chaperon

Digitaler Euro ist Thema im Finanzausschuss

Nachdem die Europäische Kommission in der vergangenen Woche einen Gesetzgebungsvorschlag vorgestellt hat, der die Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Euro schaffen soll, diskutierte Matthias Hauer MdB im Finanzausschuss mit Bundesbankvorstand Burkhard Balz über den aktuellen Stand der Pläne. Er ist der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion zu diesem Thema. Matthias Hauer MdB dankte der Bundesbank für ihr klares Bekenntnis zum Bargeld, das aus Sicht der Union unbedingt erhalten werden müsse. Er verdeutlichte, dass ein digitaler Euro – sollte er eingeführt werden – ein hohes Niveau an Privatsphäre gewährleisten müsse, sodass mit dem digitalen Euro auch anonym gezahlt werden kann. Für die Union sei zudem klar, dass das Votum der Bundesregierung zur Einführung eines digitalen Euro zwingend an einen Beschluss des

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Matthias Hauer MdB mit Praktikant Levin in Berlin.

Praktikum bei Matthias Hauer

Einem Bundestagsabgeordneten bei seiner Arbeit über die Schulter schauen – das konnte der 19-jährige Levin bei seinem zweiwöchigen Praktikum im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB erleben. Bei Plenarsitzungen sowie in Ausschüssen und Arbeitsgruppen erhielt der angehende Student aus Überruhr-Holthausen viele weitere politische Eindrücke. Besonders freut es Matthias Hauer, dass sich Levin auch politisch engagiert – er ist in der Jungen Union auf der Essener Ruhrhalbinsel aktiv. Im Gespräch verriet Levin, dass ihn der Einsatz von Matthias Hauer für gesellschaftliche Anliegen beeindrucke. Ein Highlight seines Praktikums war die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Diskussionen. Für Levin war das Praktikum nicht nur lehrreich, sondern auch sehr motivierend. Es habe ihm gezeigt, dass politisches Engagement einen echten Unterschied machen kann.

© Laurence Chaperon

Kritik an Elterngeld-Kürzung

Das unter Unionsführung eingeführte Elterngeld gehört zu den bislang erfolgreichsten Reformen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland. Die Ankündigung der Ampel, das Elterngeld für höhere Einkommensgruppen komplett zu streichen, ist ein falsches Signal gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gerade für besonders gut ausgebildete Elternteile wird die geplante Änderung oftmals dazu führen, dass ein Elternteil während der Elternzeit gar keine Leistungen erhält und somit finanziell vom anderen Elternteil abhängig gemacht wird. Wenn beide Ehepartner beispielsweise 6.250 Euro monatlich verdienen (zu versteuerndes Einkommen), dann erhielt die (meistens Elternzeit nehmende) Ehefrau bislang 1.800 Euro Elterngeld. Die Ampel will, dass sie und die Kinder künftig allein vom Gehalt des Mannes leben

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