Matthias Hauer MdB

Beiträge

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede zum Bundeshaushalt 2016 im Deutschen Bundestag. © Bundesregierung, Marvin Ibo Güngör

Drei Milliarden Euro mehr für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche über den Bundeshaushalt 2016 beraten: Die Debatte stand stark unter dem Eindruck der aktuellen Flüchtlingssituation. Erst am vergangenen Wochenende hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD darauf verständigt, sechs Milliarden Euro mehr für die Bewältigung der Aufgaben bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen – drei Milliarden gehen davon als Unterstützung an die Länder und Kommunen. „Das ist Geld, auf das Kommunen wie Essen dringend angewiesen sind. Diese Hilfe muss schnell vor Ort ankommen“, kommentierte der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer den Beschluss. Bund, Länder und Kommunen müssen nun bis zum 24. September verbindlich verabreden, wie das Geld eingesetzt wird und wer welche Aufgaben übernimmt. Bundeshaushalt ohne neue Schulden

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Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt am 18. Juni. Hauptthema der Konferenz war die Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. © Bundesregierung, Jesco Denzel

Diese Woche im Parlament: Bundestag beschließt Steuerentlastung

Mehr als fünf Milliarden Euro: Um diese Summe wird die unionsgeführte Bundesregierung Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlasten. Der Deutsche Bundestag hat dazu am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem u.a. der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag erhöht und ab 2016 die kalte Progression abgebaut werden. „Wir haben durch konsequente Haushaltspolitik Spielräume erwirtschaftet, die wir jetzt nutzen können, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, kommentiert Matthias Hauer MdB die neuen Regelungen. „Steuerentlastungen, ohne neue Schulden zu machen – diese Politik trägt klar die Handschrift der Union.“

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Schon im Mai hatten Vertreter der Bundesregierung und Bundesländer sich zur Asyl- und Flüchtlingspolitik ausgetauscht, hier im kleinen Kabinettssaal. © Bundesregierung, Guido Bergmann

Bund verdoppelt Soforthilfe für Flüchtlinge

Bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt hat der Bund gestern den Ländern und Kommunen zugesagt, zur Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen seine Soforthilfe zu verdoppeln. Für Nordrhein-Westfalen stehen damit in diesem Jahr zusätzlich 108 Millionen Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU): „Wo das Land NRW versagt, hat der Bund die Not der Kommunen bei der Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen erkannt und zeigt sich als zuverlässiger Partner“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Ergebnis des Spitzentreffens. Für Essen stünden für das Jahr 2015 voraussichtlich über 3,2 Millionen Euro vom Bund für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung – wenn das Land NRW die zusätzliche Unterstützung ungekürzt weitergibt.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel in dieser Woche im Deutschen Bundestag bei ihrer Regierungserklärung zum 4. Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft © Bundesregierung, Steffi Loos

Diese Woche im Parlament: Finanzspritze für Kommunen

Mit einem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 hat der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2015 das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ auf den Weg gebracht. Das heißt konkret: 5 Milliarden Euro mehr für die Kommunen. Allein im Jahr 2017 werden sie vom Bund um 1,5 Milliarden Euro entlastet – zusätzlich zu einer bereits beschlossenen Milliarde. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen vor allem in Investitionen in die kommunale Infrastruktur fließen. Außerdem richtet der Bund für die Jahre 2015 bis 2018 ein Sondervermögen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen ein. Allerdings haben die Bundesländer zu entscheiden, anhand welcher Kriterien das Geld des Bundes verteilt wird. Matthias Hauer

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Bundeskanzleramt: Hier haben sich Vertreter von Bundesregierung und Bundesländern am 8. Mai zu Gesprächen über Asyl– und Flüchtlingsfragen getroffen. © Manfred Brückels, Wikimedia Commons

CDU/CSU-Politiker zum Flüchtlingsgipfel

Am 8. Mai haben sich Vertreter der Bundesregierung und der Bundesländer zu Gesprächen über Asyl- und Flüchtlingsfragen im Bundeskanzleramt getroffen. In Vorbereitung auf diesen Flüchtlingsgipfel hat sich auch die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Matthias Hauer MdB angehört, positioniert. Die Kommunalpolitiker begrüßen die Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund. So entlastet der Bund u.a. die Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

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Finanzhilfen für Kommunen und Änderungen im Personalausweisgesetz

Am 23. April hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 beraten – und damit auch über eine weitere deutliche Finanzspritze für die Kommunen. Den finanzschwachen Kommunen kommen 3,5 Milliarden Euro mehr für Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, zugute. „Das ist eine tolle Nachricht für Essen, da dieser Fonds gezielt die finanzschwachen Kommunen unterstützen soll“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetz. Außerdem wird der Bund die Länder und Kommunen in diesem und im nächsten Jahr mit jeweils 500 Millionen Euro bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zusätzlich unterstützen. Radikalisierung verhindern Mehr als 3.000 radikale Islamisten aus Europa kämpfen derzeit auf Seiten des Islamischen Staates (IS) in Syrien und im Irak. Der Deutsche Bundestag

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Innenausschuss tagt zum Bleiberecht

Am 23. März hat Matthias Hauer MdB an einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses teilgenommen. Diskutiert wurde ein Gesetzentwurf, nach dem das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht neu geregelt werden sollen. Das Gesetz soll einerseits nachhaltige Integrationsleistungen honorieren und andererseits verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, beenden. Als stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss hat Matthias Hauer ebenfalls an der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilgenommen, die am 22. und 23. März u.a. zu den Themen Cyberkriminalität und Terrorismusbekämpfung stattgefunden hat.

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