Matthias Hauer MdB

Beiträge

Am 8. April nahm Matthias Hauer MdB am Auftaktgespräch der Gesprächsreihe zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts teil. © CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Wittig

Modernisierung des Unternehmensteuerrechts

Mit dem Fachgespräch „Global agierende Unternehmen“ am 8. April hat in dieser Sitzungswoche eine Gesprächsreihe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland begonnen. Auch Matthias Hauer MdB nahm an dem Fachgespräch mit Steuerexperten sogenannter „Global Player“ teil. Im Rahmen der Reihe will die Unionsfraktion mit unterschiedlichen Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung und Praxis zusammenkommen, den Handlungsbedarf herausstellen und Lösungsmöglichkeiten diskutieren. „Deutschland ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort. Damit das auch so bleibt, muss immer wieder überprüft werden, ob die Rahmenbedingungen den Herausforderungen der heutigen Zeit noch standhalten. Die Besteuerung von Unternehmen ist dabei ein wichtiger Standortfaktor“, sagt der Essener Bundestagsabgeordnete. Zuletzt hatten die USA die Steuerlast für Unternehmen gesenkt. Auch in Europa diskutieren einige Länder wie Frankreich oder Belgien darüber, die Steuersätze

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Im neuen Format der Befragung der Bundesregierung steht Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Parlament Rede und Antwort, hier am 6. Juni 2018. © Deutscher Bundestag/ Achim Melde

Einigung zur Migration

Anfang dieser Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der SPD. Zwischen CDU und CSU wurden folgende Vereinbarungen zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration getroffen: An der deutsch-österreichischen Grenze wurde ein neues Grenzregime vereinbart, das dazu dient, Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern. Dafür werden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt an die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür sollen mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt werden. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zuweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf

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© Deutscher Bundestag/ Studio Kohlmeier

Sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika

„Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht“ – unter anderem mit diesen Worten eröffnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 14. April die Debatte über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten im Deutschen Bundestag. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Asylanträge aus diesen Ländern in Zukunft abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Die Anerkennungsquote sei 2015 sehr gering gewesen, erklärte de Maizière: Sie lag für Algerien bei 0,98 Prozent, für Marokko bei 2,29 Prozent und für Tunesien bei null Prozent. „Wir verringern durch diese Gesetzgebung den Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen“, so der Innenminister. Asylanträge könnten durch die Einstufung der drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deutlich zügiger

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Bundestag verschärft Asylrecht

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar das Asylpaket II beschlossen und damit das Asylrecht verschärft. Durch die Gesetzesänderungen werden die Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive beschleunigt, schnellere Abschiebungen ermöglicht und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. „Damit reduzieren wir die Anreize für nicht schutzbedürftige Flüchtlinge und verringern Abschiebehindernisse“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetzespaket.

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

„Straftäter möglichst schnell ausweisen und Flüchtlingszahlen aus Nordafrika reduzieren“

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer. Damit reagiert der Gesetzgeber unter anderem auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln. „Mit dem vorliegenden Gesetz können wir ausländische Straftäter schneller und leichter ausweisen. Wer in Deutschland Straftaten begeht, hat sein Schutzrecht verwirkt“, sagt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer.

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Zu Beginn der Plenarsitzungen in dieser Woche haben die Abgeordneten in einer Sonderveranstaltung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein offizieller Gedenktag. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten hat das Bundeskabinett am 27. Januar einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer verabschiedet. Danach sollen ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Auch das Asylrecht wird künftig leichter verwirkt, wenn ein Ausländer straffällig wird. „Die Unionsfraktion hat sich für diese Gesetzesverschärfung stark gemacht. Sie dient auch dem Schutz der vielen Flüchtlinge, die

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Besserer Datenaustausch

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in einem Schnellverfahren das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) auf den Weg gebracht. Matthias Hauer MdB: „Mit dem Gesetz verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So verhindern wir unter anderem aufwändige Mehrfacherfassungen. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen.“ In Zukunft soll Asylsuchenden in einer Aufnahmeeinrichtung ein „Ankunftsnachweis“ ausgestellt werden. In diesem Zuge sollen neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien wie Name, Alter, Geburtsort und einem aktuellen

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Der Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für den Schutz verfolgter Christen, Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ein.

Schutz für christliche Flüchtlinge

Die Situation christlicher Flüchtlinge in deutschen Asylunterkünften war Thema eines Expertengesprächs des Stephanuskreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 1. Dezember. Eingeladen waren der Vorsitzende des Zentralverbandes der orientalischen Christen, Mike Malke, sowie Markus Bensmann und Andreas Konen vom Malteser Hilfsdienst. Die Malteser bieten derzeit deutschlandweit etwa 50.000 Unterbringungsplätze für Flüchtlinge an. Die Experten berichteten von ihren Erfahrungen. Im Mittelpunkt der Diskussion mit den Abgeordneten stand die Frage, ob gerade christliche und jesidische Flüchtlinge mehr Schutz benötigen. „Wir müssen Konsequenzen folgen lassen, wenn Menschen in deutschen Unterkünften wegen ihrer Religion Drohungen oder Gewalt erfahren“, betonte Matthias Hauer.

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 15. Oktober im Deutschen Bundestag © Bundesregierung, Marvin Ibo Güngör

Asylrechtsreform beschlossen

Mit einer Regierungserklärung hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag im Parlament die Debatte eröffnet. Die Kanzlerin informierte den Bundestag über das bevorstehende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 15. und 16. Oktober in Brüssel, bei dem es hauptsächlich um die Migrations- und Flüchtlingspolitik in Europa geht. „Wir brauchen ein solidarisches Europa“, betonte die Kanzlerin. Es sei nicht akzeptabel, die Flüchtlingssituation „zu einem Problem einzelner Mitgliedsstaaten zu erklären.“ Sie erwarte, dass alle Mitgliedsstaaten einen fairen Beitrag bei der Aufnahme von Asylsuchenden leisten. „Wir brauchen einen dauerhaften und verbindlichen Verteilungsschlüssel“, bekräftigte sie. Schwerpunkt der Beratungen im Europäischen Rat ist vor allem die Umsetzung der Beschlüsse des Sondertreffens vom 23. September. Dazu gehören u.a. die Einrichtung von Hot Spots an den EU-Außengrenzen,

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Bund verschärft Asylregelungen

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober ein Gesetzespaket beraten, um Länder und Kommunen in der aktuellen Flüchtlingssituation strukturell und finanziell zu entlasten. „Das Paket trägt klar die Handschrift der Union. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, denjenigen zu helfen, die tatsächlich verfolgt oder bedroht sind“, sagt Matthias Hauer MdB. „Aber wir müssen auch der Sogwirkung, die von Deutschland ausgeht, entgegenwirken: Wer nicht politisch verfolgt wird oder vor Krieg flieht und dennoch hier einen Asylantrag stellt, muss unser Land zügig wieder verlassen.“ Die neuen Regelungen sollen ein klares Signal an die Menschen senden, die aus wirtschaftlichen Gründen und ohne realistische Perspektive auf ein Bleiberecht nach Deutschland kommen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen werden Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren

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