Brexit-Sondersitzung im Bundestag
In einer Sondersitzung hat der Deutsche Bundestag am 28. Juni über die Folgen des britischen Referendums über den Austritt aus der Europäischen Union debattiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte, es sei wichtig, mit Ruhe und Besonnenheit auf die Entscheidung der britischen Bevölkerung zu reagieren. Erst wenn Großbritannien einen Antrag nach Art. 50 des EU-Vertrags stellt, könne das weitere Vorgehen festgelegt werden. Vorher dürfe es weder formelle noch informelle Vorverhandlungen geben. „Es muss und es wird einen spürbaren Unterschied machen, ob ein Land Mitglied der Familie der Europäischen Union sein möchte oder nicht“, so die Kanzlerin. „Wer aus dieser Familie austreten möchte, der kann nicht erwarten, dass damit alle Pflichten entfallen, die Privilegien aber weiterhin bestehen bleiben.“ Die 27 Mitgliedsstaaten müssten