Matthias Hauer MdB

Beiträge

Rede zu später Stunde: Matthias Hauer MdB spricht am 7. Juni zur Umsetzung von Optionen der EU-Prospektverordnung im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Unternehmensfinanzierung vereinfacht

In der Sitzung vom 28. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung beschlossen. Damit werden bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abgebaut und der Anlegerschutz erweitert. Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100.000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedsstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen. „Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote dann erst ab einem Volumen von 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht,

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Matthias Hauer befragt Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung am 13. Juni © Deutscher Bundestag

EU-Prospektverordnung

Mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern, damit sie Innovationen voranbringen und wachsen können – das ist eines der Ziele der EU-Prospektverordnung. Damit wird ab 21. Juli 2019 die Erstellung von Wertpapierprospekten EU-weit einfacher und flexibler. Die nationalen Parlamente haben zudem die Möglichkeit, verschiedene Optionen der Verordnung zu nutzen und sie individuell auszugestalten: So hat der Deutsche Bundestag am 7. Juni u.a. über die Option beraten, erst ab einem Wertpapier-Emissionsbetrag von acht Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten die Erstellung eines Prospekts vorzuschreiben. Matthias Hauer MdB ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Gesetz zuständig. „Wir machen es Mittelständlern, kleinen Unternehmern und Gründern leichter, sich über die Kapitalmärkte zu finanzieren“, betonte der Essener Bundestagsabgeordnete in seiner Rede im

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Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundsteuer: Mehrbelastung vermeiden

Am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Sie muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Die seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht. „Wohnen – ob im Eigentum oder zur Miete – muss bezahlbar bleiben“, sagt Matthias Hauer. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt. „Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.“ Entscheidend für die künftige Höhe der Grundsteuerbelastung wird aber nicht nur die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern gerade auch die Höhe der

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Matthias Hauer MdB im Sitzungssaal des Finanzausschusses

Matthias Hauer im Beirat Finanzmarktwächter

Ende Februar ist Matthias Hauer MdB in den Beirat des Marktwächters Finanzen berufen worden. „Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz werden wir die vorhandenen Marktwächter im Haushalt verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen; damit wird auch die Transparenz ihrer Arbeit garantiert“, so haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag geregelt. Der Marktwächter Finanzen ist 2015 eingerichtet worden und ein Frühwarnsystem des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen. „Es geht darum, den Markt aus Sicht der Verbraucher zu beobachten und Fehlentwicklungen rechtzeitig sichtbar zu machen“, erklärt Matthias Hauer. Der Marktwächter untersucht systematisch und bundesweit den Finanzmarkt. Das Ziel: Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation von Verbrauchern zu erlangen. Der Marktwächter-Beirat besteht aus Mitgliedern aus Verwaltung, Politik, Verbänden, Zivilgesellschaft und

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Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der 19. Legislaturperiode – Matthias Hauer MdB ist wieder ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. © AG Finanzen

Matthias Hauer weiter im Finanzausschuss

Am 31. Januar haben sich die weiteren Fachausschüsse des Deutschen Bundestages konstituiert. Matthias Hauer MdB arbeitet auch in der neuen Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss mit. Zusätzlich gehört er nun als stellvertretendes Mitglied drei Ausschüssen an – dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten Gesetzesvorlagen und bereiten die Beschlüsse des Plenums vor. In jeder Fraktion des Deutschen Bundestages sind die Abgeordneten für mehrere konkrete Themenbereiche zuständig, in denen sie als Berichterstatter Gesetzgebungsverfahren initiieren und begleiten. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion für die Themen finanzieller Verbraucherschutz, Zahlungsverkehr (inklusive Kryptowährungen), Anlageberatung und Produktinformationsblätter, Rating-Agenturen, Finanzaufsicht national (BaFin und Bundesbank) sowie MiFID II (Hochfrequenzhandel, Nahrungsmittelspekulationen, Sanktionen, Derivatehandel und Produktverbote) zuständig. Hintergrund:

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© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Kartenzahlungen bald ohne Zusatzkosten

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche auch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht besprochen. Matthias Hauer MdB ist für die Unionsfraktion im Bundestag u.a. für dieses Gesetz zuständig. Mit dem Umsetzungsgesetz verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten ab und schützt gleichzeitig Verbraucher besser. Die Regelung der Richtlinie gilt europaweit. Außerdem wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch, von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Fehlüberweisungen von Kunden sollen auch einfacher zurückgeholt werden können. „Gerade beim Onlineeinkauf kommt der Kunde am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht vorbei“, sagt Matthias Hauer. „Daher passen wir den rechtlichen Rahmen an. Wir stärken die

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Finanzpolitiker des Deutschen Bundestages kurz vor der Anhörung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 8. März. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der Unionsfraktion für dieses Gesetz zuständig.

Anhörungen: Befragung von Sachverständigen

Zu zwei Finanzgesetzen fanden in der zurückliegenden Woche öffentliche Anhörungen statt – jeweils mit Experten aus Finanzwirtschaft, Verbraucherschutz und Politik. Für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist Matthias Hauer MdB in der Union ebenso zuständig wie für die Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Am 6. März befragte Matthias Hauer die Sachverständigen unter anderem zur Kreditwürdigkeitsprüfung. „Die Probleme von jungen Familien bei der Eigenheimfinanzierung und von Senioren bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus müssen schnell beseitigt werden“, so Matthias Hauer. Auch bei der zweiten Anhörung am 8. März befragte der Essener Bundestagsabgeordnete die Sachverständigen intensiv. „Wir wollen mehr Aktienkultur in Deutschland erreichen. Die Informationen, die Verbraucher bei der Aktienberatung erhalten, machen wir daher durch Standardisierung verständlicher und transparenter. Zudem wird die Anlageberatung

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war u.a. Thema in der Sitzung des Finanzausschusses am 14. Dezember. © Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Regelungen für Immobilienkredite verbessern

Das aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stammende Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat für viel rechtliche Unklarheit gesorgt. Es war erst im März in Kraft getreten. „Senioren und Familien dürfen nicht zu Verlierern dieser Regelungen werden“, betont Matthias Hauer MdB, der im September in der Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion die Zuständigkeit für die Korrektur des Gesetzes übernommen hat. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll dafür sorgen, dass Banken und Kreditinstitute bei der Vergabe von Baukrediten umfangreicher beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Kreditinstitute die neuen Regelungen aus rechtlicher Unsicherheit sehr restriktiv handhaben. Vor allem Senioren und jungen Familien sind dadurch Kredite verwehrt worden. „Diese Unklarheit durch unbestimmte Rechtbegriffe müssen

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© Emil Zander

Rechte von Bankkunden gestärkt – Kontowechsel ab jetzt schneller und unkomplizierter möglich

Ab dem 18. September wird der Kontowechsel für Bankkunden leichter. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz, für das Matthias Hauer als Berichterstatter der Unionsfraktion im Finanzausschuss verantwortlich war. „Alle Kreditinstitute sind nun dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete. „Es wird nicht mehr notwendig sein, Daueraufträge mühselig einzeln beim neuen Institut einzurichten oder Lastschriftempfänger einzeln anzuschreiben. Wenn es der Kunde wünscht, muss die alte Bank diese Informationen an die neue Bank weiterleiten. Dabei kann jeder selbst entscheiden, welche Informationen der neuen Bank übermittelt werden und welche nicht. Der Kontowechsel ist jetzt auch schnell und unkompliziert online möglich. Das nimmt vielen Bankkunden die Sorge vor Komplikationen und stärkt die Rechte der Kontoinhaber.“

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Experten-Workshop zur Zukunft der Produktinformationsblätter bei Finanzanlagen
Bessere Informationen für Anleger und weniger Bürokratie: Als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion hat Matthias Hauer MdB am 7. September einen Experten-Workshop durchgeführt.

Verbraucherschutz bei Finanzanlagen

Am 7. September hat Matthias Hauer MdB zahlreiche Vertreter von Verbänden, Bundesfinanzministerium und Koalitionspartner zu einem Workshop zur Zukunft der Produktinformationsblätter für Aktien und einfache Anleihen eingeladen. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Thema zuständig und hatte schon im Mai dazu einen ersten Experten-Workshop initiiert. Nun wollen die Koalitionspartner gemeinsam analysieren, wie zweckmäßig und verständlich Produktinformationsblätter im Finanzbereich derzeit sind und ob Verbesserungsbedarf besteht. „Wir haben intensiv mit Experten aus Finanzbranche und Verbraucherschutz beraten und werden die Workshop-Ergebnisse in die Beratungen des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes einfließen lassen, die in diesem Halbjahr beginnen“, sagte Matthias Hauer. „Gerade auch die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit sind zur besseren Information der Anlegerinnen und Anleger wichtig. Deshalb habe ich bei der Expertenrunde

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