Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer MdB spricht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. April im Deutschen Bundestag. © Deutscher Bundestag

Marktmissbrauch besser bekämpfen

In abschließender Beratung hat der Deutsche Bundestag am 14. April das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Matthias Hauer MdB sprach als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion dazu im Plenum. „Das Parlament hat seit der Finanzkrise 40 Maßnahmen umgesetzt, um die Märkte zu stabilisieren, ihre Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren und Anleger besser zu schützen“, erinnert der Essener Bundestagsabgeordnete. „Auch das vorliegende Gesetz dient in erster Linie dem Anlegerschutz.“ Das Gesetz sorgt für eine bessere Bekämpfung von Marktmissbrauch, bessere Informationen für Kleinanleger und definiert Anforderungen an Zentralverwahrer. In der EU verwahren Zentralverwahrer Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund 39 Billionen Euro und wickeln Wertpapiergeschäfte im Volumen von etwa 500 Billionen Euro ab. „Bei diesen Größenordnungen wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Verwahrer

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. März. © Deutscher Bundestag

Experten-Befragung im Finanzausschuss

Am 14. März hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in einer Öffentlichen Anhörung Sachverständige zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsvorhaben zuständig. Das Parlament hatte im Februar mit den parlamentarischen Beratungen dazu begonnen. Mit dem Gesetz wird u.a. die Information für Kleinanleger verbessert und stärker gegen Marktmissbrauch wie Insidergeschäfte vorgegangen. Matthias Hauer hat die Sachverständigen intensiv befragt, u.a. zur Anwendung und Ausgestaltung des Basisinformationsblattes, ein kurzes und leicht verständliches Dokument, das Kleinanlegern in Zukunft bei dem Vertrieb von komplexen Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden muss. Ebenso wurden zahlreiche Aspekte zur Sanktionierung von Marktmissbrauch diskutiert. „Wir haben viele Themen mit den Sachverständigen erörtern können und werden uns im weiteren

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Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zur Einbringung des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 18. Februar. Die Debatte wurde vom Fernsehsender Phoenix sowie vom Parlamentsfernsehen live übertragen.

Regeln am Finanzmarkt verschärfen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar mit den parlamentarischen Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz begonnen. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür zuständig und hat im Plenum eine Rede dazu gehalten. Das Gesetz ist der erste Teil eines größeren Pakets – zu dessen zweitem Teil die Finanzmarktrichtlinie MiFID II gehört (siehe „Hintergrund“) – mit dem europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Als Folge der Finanzkrise hatte die Europäische Union beschlossen, strengere Regeln auf den Finanzmärkten einzuführen und den Anlegerschutz zu stärken. „Künftig wird es zum Beispiel europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel bei zahlreichen Finanzprodukten geben“, erklärt Matthias Hauer. „Europa zieht nun endlich das nach, was in Deutschland bereits gilt: Der Beipackzettel für Finanzprodukte soll dem

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In dieser Woche auch Thema bei den Finanzpolitikern: Am 23. September haben sich Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine bei einem Parlamentarischen Frühstück über das Gesetzesvorhaben zur Modernisierung von Besteuerungsverfahren ausgetauscht.

Europäische Bankenabwicklung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September das Abwicklungsmechanismusgesetz beschlossen. Damit wird das deutsche Recht an europäische Vorgaben angepasst. Das Gesetz regelt, wie Banken, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, abgewickelt werden und legt eine klare Haftungskaskade fest: Erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird, und nur, wenn dies nicht ausreichen sollte, können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. „Mit der Finanzkrise hat ein Umdenken in der Finanzmarktregulierung begonnen. Gemeinsam mit der Europäischen Union arbeiten wir im Finanzausschuss daran, die Banken in der Euro-Zone krisenfester zu machen“, erklärt Matthias Hauer MdB. „Sollte eine Bank dennoch in Schwierigkeiten geraten, greift ab dem 1. Januar 2016 der Europäische Abwicklungsmechanismus. Mit der deutschen

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Matthias Hauer MdB stellt am 7. September bei einer Anhörung im Finanzausschuss zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Fragen an die Sachverständigen.

Neue Regelung zu Gebühren bei Kartenzahlung

Die Europäische Union hat mit einer Verordnung die Interbankenentgelte bei Kartenzahlungen EU-weit neu geregelt. Interbankenentgelte sind die Gebühren, die von der Bank des Händlers an die Bank des Kunden abgeführt werden, wenn ein Kunde mit Debit- oder Kreditkarte zahlt. Matthias Hauer MdB ist im Finanzausschuss für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. für das Thema Zahlungsverkehr zuständig. Die EU-Verordnung ist am 8. Juni bereits teilweise in Kraft getreten; bis Dezember muss jedoch dazu in Deutschland noch ein Begleitgesetz verabschiedet werden, um wesentliche organisatorische und rechtliche Umsetzungsfragen zu regeln. Diese Fragen waren u.a. Inhalt einer Anhörung des Finanzausschusses am 7. September. Grundsätzlich geht es bei der Neuregelung darum, die Interbankenentgelte bei Kartenzahlungen EU-weit zu vereinheitlichen und auf 0,2 Prozent bei Debitkartentransaktionen bzw. 0,3 Prozent

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EU-Finanzmarktkommissar in Berlin

Am 27. März war EU-Kommissar Lord Jonathan Hopkin Hill zu einem Austausch mit Finanzpolitikern des Deutschen Bundestages eingeladen. Der Brite ist bei der Europäischen Kommission für die Themen Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig. Hill warb bei den deutschen Parlamentariern vor allem für die Umsetzung der Kapitalmarktunion, durch die insbesondere mehr grenzüberschreitende Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Infrastrukturprojekte ermöglicht werden sollen. In Deutschland funktioniert die Finanzierung durch Banken weit besser als in vielen Teilen Europas, in denen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups nur sehr schwer Kredite von Banken erhalten, um zu wachsen.

Matthias Hauer MdB bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Besserer Schutz für Anleger

Highlights der vergangenen beiden Sitzungswochen im Finanzausschuss: Kleinanlegerschutzgesetz: Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar in erster Lesung über das Kleinanlegerschutzgesetz beraten. Kleinanleger sollen damit in Zukunft besser vor trügerischen oder risikoreichen Angeboten geschützt werden. Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen müssen bald strengere Auflagen erfüllen und besser in ihren Prospekten über das jeweilige Anlageprodukt informieren. Halten sie sich nicht daran, drohen Sanktionen bis zum Vermarktungsverbot für ein Produkt. Neue Transparenzregeln sollen dafür sorgen, dass Kleinanleger künftig selber besser die Risiken einer Anlage einschätzen können. Hochfrequenzhandel: Am 4. März hat sich der Finanzausschuss mit dem Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland, Michael Zollweg, über den Hochfrequenzhandel ausgetauscht. Die Aufgabe der Handelsüberwachungsstelle ist es, die Marktintegrität zu sichern

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Ebenfalls in dieser Woche im Finanzausschuss: Jānis Reirs (3.v.l.), Finanzminister der Republik Lettland, im Gespräch mit Abgeordneten, u.a. mit Matthias Hauer MdB (2.v.r.). Lettland hat seit 1. Januar 2015 für sechs Monate die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen. Die Themen des Gesprächs mit den deutschen Parlamentariern umfassten u.a. die Euro-Einführung 2014 in Lettland, öffentliche Investitionen in Europa, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Interbankenentgelte neu regeln

Die Europäische Union will mit einer neuen Verordnung die Gebühren, die bei Transaktionen mit Debit- oder Kreditkarten anfallen, deckeln. Die Regelung betrifft Karten, die Verbraucher häufig nutzen, z.B. EC-Karten, Visa-Karten oder die Mastercard. Bei Debitkarten soll ein Gebührenhöchstsatz von 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens gelten, bei Kreditkarten von 0,3 Prozent. „Wir werden uns zu den letzten offenen Fragen in den kommenden Wochen noch mit Sachverständigen zusammensetzen“, berichtet Matthias Hauer MdB. Dazu gehört für Deutschland zum Beispiel auch die Option, anstatt der 0,2-Prozent-Regelung bei inländischen Zahlungen mit Debitkarten eine Gebühr von fünf Cent pro Transaktion festzulegen. Wenn die Interbankenentgelte gedeckelt sind, dürfen Händler bei Kartenzahlungen keine Zusatzgebühren für Verbraucher mehr erheben. Die Verordnung sieht auch vor, dass künftig das Aufbringen mehrerer Marken

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Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble spricht über aktuelle finanzpolitische Themen.

Finanzausschuss diskutiert Erbschaftsteuer

Am 17. Dezember hat sich Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Finanzausschuss mit den Parlamentariern über aktuelle finanzpolitische Themen ausgetauscht. Im Zentrum des Medieninteresses stand das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Es bleibt künftig grundsätzlich möglich, Familienunternehmen ohne hohe Erbschaftsteuerbelastungen auf die nächste Generation zu übertragen, wenn die Unternehmen fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden“, erklärt Matthias Hauer MdB die Entscheidung. Das Gericht hatte die derzeit bestehenden Regelungen als verfassungskonform bestätigt, aber Korrekturen in drei Paragrafen angemahnt: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Regelungen der §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bis 30. Juni 2016 müssen die geforderten Änderungen spätestens durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. „Wir werden frühzeitig mit dem Koalitionspartner,

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Foto: Eiki Nestor, (4.v.r.), Präsident des estnischen Parlaments, mit seiner Delegation neben Ingrid Arndt-Brauer MdB, (3.v.re), Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, und Matthias Hauer MdB (4.v.l.) © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Estnischer Parlamentspräsident zu Gast

Estland zu Gast in Berlin: Am 25. November war der Präsident des Parlaments der Republik Estland, Eiki Nestor, mit einer Delegation zu einem offiziellen Besuch im Deutschen Bundestag. Deutsche Parlamentarier aus dem Finanzausschuss trafen sich zu einem Fachgespräch mit den Esten. Neben der Steuer- und Finanzpolitik in beiden Ländern sowie Steuerthemen sprachen die Parlamentarier auch über Fragen des Datenschutzes, E-Government und die Finanzierung der Kommunen. „Für mich war dieser Austausch sehr aufschlussreich und sicherlich auch für unsere estnischen Gäste“, kommentierte Matthias Hauer die Diskussion anschließend. „Estland geht mit vielen Fragestellungen ganz anders um als wir, und in einigen Punkten können wir sicherlich voneinander lernen.“

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