Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundgesetzänderung für Schulen und sozialen Wohnungsbau

Zu wichtigen Zielen der großen Koalition gehören die bessere Ausstattung von Schulen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Da die Gesetzgebungskompetenz für diese Bereiche weitgehend bei den Ländern liegt, bedürfen die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes Grundgesetzänderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bundesweit fördern darf, d.h. nicht nur für finanzschwache Kommunen. Beim sozialen Wohnungsbau ist für den Bund die Möglichkeit vorgesehen, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zu gewähren. Zudem sollen die Möglichkeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert und Planfeststellung sowie Plangenehmigung der Bundesfernstraßenverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Da für die Änderungen im Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen von FDP und Grünen benötigt werden, stehen der Unionsfraktion schwierige

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel empfängt die CDU-Landesgruppe NRW bei deren Klausurtagung am 27. August zum Gespräch im Bundeskanzleramt. © Bundesregierung/ Jochen Eckel

Bundesregierung bringt Haushalt 2019 ein

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Bundeshaushalt 2019 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 beraten. Im Regierungsentwurf sind Ausgaben von insgesamt 356,8 Milliarden Euro vorgesehen. Trotz der um 13,2 Milliarden Euro höheren Investitionen als im laufenden Jahr steht die schwarze Null weiterhin stabil, denn auch das Haushaltsjahr 2019 soll ohne neue Schulden auskommen. Erstmals seit 2002 wird die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60% des Bruttoinlandsprodukts unterschritten. Der größte Anteil an den Ausgaben entfällt im Bundeshaushalt 2019 auf den Bereich Arbeit und Soziales (40,4%). Investitionen in die Zukunft Familien sollen im Haushalt 2019 durch die geplanten Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags entlastet werden. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hat die Union

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Die Schülerinnen und Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums aus Kettwig mit Matthias Hauer MdB auf der Besucherebene im Reichstagsgebäude

Essener Schulen zu Gast in Berlin

Drei Schulklassen aus Essen haben kürzlich Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag besucht. Schülerinnen und Schüler des Kettwiger Theodor-Heuss-Gymnasiums, des Gymnasiums am Stoppenberg sowie der Bredeneyer Goetheschule. In den gemeinsamen Gesprächen standen die Arbeit des Essener Bundestagsabgeordneten sowie das aktuelle politische Geschehen im Mittelpunkt. Doch auch für fachspezifische Anliegen zeigten die Jugendlichen großes Interesse und befragten Matthias Hauer als Mitglied des Finanzausschusses und des Ausschusses Digitale Agenda zu Themen wie Blockchain oder Kryptowährungen. „Ich freue mich sehr über das große fachliche Interesse der Essener Schülerinnen und Schüler an aktuellen politischen Entwicklungen“, betont Matthias Hauer.  

Im neuen Format der Befragung der Bundesregierung steht Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Parlament Rede und Antwort, hier am 6. Juni 2018. © Deutscher Bundestag/ Achim Melde

Einigung zur Migration

Anfang dieser Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der SPD. Zwischen CDU und CSU wurden folgende Vereinbarungen zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration getroffen: An der deutsch-österreichischen Grenze wurde ein neues Grenzregime vereinbart, das dazu dient, Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern. Dafür werden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt an die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür sollen mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt werden. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zuweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf

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Baukindergeld kommt wie angekündigt

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat sich am 26. Juni über das Baukindergeld geeinigt. Es kann in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen beantragt werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Das Baukindergeld soll noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden.

Rede zu später Stunde: Matthias Hauer MdB spricht am 7. Juni zur Umsetzung von Optionen der EU-Prospektverordnung im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Unternehmensfinanzierung vereinfacht

In der Sitzung vom 28. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung beschlossen. Damit werden bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abgebaut und der Anlegerschutz erweitert. Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100.000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedsstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen. „Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote dann erst ab einem Volumen von 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht,

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Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

Einsetzung von Enquete-Kommissionen im Bereich Digitales

Am 28. Juni hat der Deutsche Bundestag die Enquete-Kommissionen „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ und „Berufliche Bildung in der Digitalen Arbeitswelt“ eingesetzt. Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ hat zum Ziel, Antworten auf die vielfältigen technischen, rechtlichen, politischen und ethischen Fragen im Kontext der Nutzung von künstlicher Intelligenz zu erarbeiten und die damit einhergehenden Chancen, Potentiale und Herausforderungen zu untersuchen. Die Kommission soll unverzüglich eingesetzt werden und nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 ihren Abschlussbericht mitsamt Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der Digitalen Arbeitswelt“ soll aufzeigen, wo und auf welche Weise die berufliche Aus- und Weiterbildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss. Sie soll dem Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode berichten.

Max Oesterwind mit Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag: Im Juli hat der 18-jährige Abiturient ein Praktikum im Berliner Büro des Essener Abgeordneten absolviert.

Praktikum im Bundestagsbüro

„Da ich in meiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr kommunalpolitisch engagiert bin und mich für bundespolitische Themen interessiere, war das Praktikum bei Matthias Hauer MdB eine echte Bereicherung. Gerade in diesen politisch turbulenten Zeiten merkte man, wie komplex und nervenaufreibend unsere Demokratie sein kann. Ich durfte diese lebendige Debattenkultur und den Weg der Entscheidungsfindung in den Plenarsitzungen live mitverfolgen. Interessant waren auch die Einblicke in den vielschichtigen Arbeitsalltag eines Bundestagsabgeordneten in Berlin: zum Beispiel konnte ich an einer Fachveranstaltung zum Thema eSports teilnehmen. Vielen herzlichen Dank an Matthias Hauer und sein Team für diese wertvollen Erfahrungen“, berichtet Max Oesterwind.

© Jan Kopetzky

Familiennachzug wird begrenzt

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. „Wir sehen künftig einen nur sehr begrenzten Familiennachzug für eingeschränkt Geschützte vor, dem ausschließlich humanitäre Kriterien zugrunde liegen“, erklärt Matthias Hauer MdB. Subsidiär Schutzberechtigte genießen nur ein temporäres Aufenthaltsrecht. Ab August dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige der Kernfamilien nach Deutschland kommen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gebe es jedoch nicht, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Außerdem machte er deutlich, dass die getroffene Regelung besonders dem Kindeswohl Rechnung trage und Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden. Ausgeschlossen wird der Familiennachzug dagegen dann, wenn eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde. Ebenfalls ausgeschlossen vom Familiennachzug sind Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Matthias Hauer MdB im Sitzungssaal des Finanzausschusses

Mehr Verbraucherschutz durch Musterfeststellungsklage

Damit Verbraucher künftig einfacher ihr Recht durchsetzen können, hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die sogenannte „Musterfeststellungsklage“ beschlossen. Diese neue Form der Klage ermöglicht eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen. Sie macht zum Beispiel dann Sinn, wenn wegen eines geringen Schadens der Prozess eines einzelnen Betroffenen unverhältnismäßig wäre. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in solchen Fällen künftig von Verbänden vertreten lassen. Damit kein Missbrauch entsteht, wird die Klagebefugnis der Verbände an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen.

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