Rede von Matthias Hauer zum „Basiskonto“
Am 15. Januar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht debattiert. Dabei geht es um das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, dem Basiskonto. Ein solches Konto soll alle wesentlichen Funktionen des modernen Zahlungsverkehrs umfassen: Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, und Kartenzahlungen. Matthias Hauer MdB, als Berichterstatter der Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig, betonte in seiner Rede dazu: „Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa 1 Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können. Diesen Zustand wollen wir nicht hinnehmen.“ Zudem soll das Zahlungskontengesetz die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten