100 Milliarden Euro für die Bundeswehr
Die Einigung zum „Sondervermögen Bundeswehr“ steht: Mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro werden die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeiten gestärkt sowie Fähigkeitslücken der Bundeswehr geschlossen. Die Unionsfraktion konnte den entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung zustimmen, weil die Regierung im Vorfeld die von der Union geforderten Änderungen vollständig akzeptiert hat. Auf Initiative der Union werden die Mittel ausschließlich für die Bundeswehr verwendet und in einem Finanzierungsgesetz wird zusätzlich klargestellt, dass Deutschland alle Verpflichtungen gegenüber der NATO auch dann erfüllen wird, wenn künftig das Sondervermögen ausgeschöpft ist. Die Union konnte zudem durchsetzen, dass die parlamentarische Kontrolle bei der Verausgabung der Mittel geschärft und die Schuldentilgung nicht auf folgende Generationen verschoben wird. Das Sondervermögen wird im neuen Absatz 1a des Artikel 87a des Grundgesetzes abgesichert