Matthias Hauer MdB

Beiträge

Der Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für den Schutz verfolgter Christen, Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ein.

Schutz für christliche Flüchtlinge

Die Situation christlicher Flüchtlinge in deutschen Asylunterkünften war Thema eines Expertengesprächs des Stephanuskreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 1. Dezember. Eingeladen waren der Vorsitzende des Zentralverbandes der orientalischen Christen, Mike Malke, sowie Markus Bensmann und Andreas Konen vom Malteser Hilfsdienst. Die Malteser bieten derzeit deutschlandweit etwa 50.000 Unterbringungsplätze für Flüchtlinge an. Die Experten berichteten von ihren Erfahrungen. Im Mittelpunkt der Diskussion mit den Abgeordneten stand die Frage, ob gerade christliche und jesidische Flüchtlinge mehr Schutz benötigen. „Wir müssen Konsequenzen folgen lassen, wenn Menschen in deutschen Unterkünften wegen ihrer Religion Drohungen oder Gewalt erfahren“, betonte Matthias Hauer.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, berichtet der „cdu2017“ über die aktuelle Gefährdungslage.

„cdu2017“ tagt zur Sicherheitspolitik

Bereits zum fünften Mal haben sich am 29. und 30. November junge Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Vertreter der Jungen Union im Rahmen der Initiative „cdu2017“ in Berlin getroffen. Auch Matthias Hauer MdB war dabei. Im Mittelpunkt der Diskussion standen Fragen rund um Europa und die Flüchtlingskrise. Neben dem Bayerischen Ministerpräsidenten a.D., Dr. Edmund Stoiber, war auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, zu Gast. „Gerade die schrecklichen Ereignisse in Frankreich müssen sicherheitspolitische Fragen noch stärker ins Blickfeld deutscher und europäischer Politik rücken“, sagte Matthias Hauer. Die Initiative „cdu2017“ hat sich Ende 2013 gegründet und beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen der CDU als Volkspartei.

Bundeshaushalt 2016: Koalition beschließt eine Million Euro für Essen als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“

Geld vom Bund für Essen: Auf gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gestern eine Million Euro zur Förderung von Maßnahmen als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ beschlossen. Dazu erklären der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion im Haushaltsausschuss, Christian Hirte MdB, und der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU): „Essen ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich Urbanität und Umweltschutz sehr wohl vereinen lassen. Der Wandel von einer smoggeplagten Industriestadt zur Grünen Hauptstadt Europas ist eine bemerkenswerte Leistung der Essener. Da haben wir gerne geholfen. Ich freue mich für die Stadt“, sagt Christian Hirte MdB. „Gemeinsam mit anderen Essener Abgeordneten und auch der Essener Stadtspitze habe ich mich für eine Förderung der „Grünen Hauptstadt Europas 2017“ stark gemacht. Es ist eine gute Entscheidung für Essen, dass auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss schon in 2016 eine Förderung von einer Million Euro erfolgt. Dafür gilt unser Dank gerade auch den zuständigen Berichterstattern der Koalition, Christian Hirte und Steffen-Claudio Lemme. Essen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einer Kohle- und Stahlstadt zur grünsten Stadt in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Die Unterstützung des Bundes für die Maßnahmen als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ soll unter anderem dazu beitragen, die Lebensbedingungen in der Stadt langfristig zu verbessern. Die aktuelle Förderung betrifft das Haushaltsjahr 2016. Im Grüne-Hauptstadt-Jahr 2017 sollte der Bund – dafür sollten sich alle Beteiligten gemeinsam einsetzen – weitere Gelder zur Verfügung stellen“, betont Matthias Hauer MdB.

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Großer Zapfenstreich anlässlich des Jubiläums „60 Jahre Bundeswehr“ am 11. November 2015 auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

60 Jahre Bundeswehr

Mit einem Großen Zapfenstreich hat die Bundeswehr am Vorabend ihres Jubiläums vor dem Reichstagsgebäude ihr 60-jähriges Bestehen gefeiert. Am 12. November 1955 wurde sie gegründet. Die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen (CDU), und Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) hielten die Festreden. Auch Bundespräsident Joachim Gauck war unter den Gästen. Der Große Zapfenstreich ist die höchste Form der militärischen Ehrenbezeugung, die nur zu besonderen Anlässen aufgeführt wird. „Wir feiern heute den 60. Geburtstag der Bundeswehr vor dem Deutschen Bundestag, dem Sitz unserer Volksvertretung, dem Herzstück unserer parlamentarischen Demokratie“, sagte die Verteidigungsministerin. „An keinem anderen Ort wird die Verbindung zwischen unserem Parlament und seiner Armee greifbarer als hier.“ Es kommt nur zu einem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr, wenn

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Matthias Hauer MdB unterschreibt im Kondolenzbuch für Helmut Schmidt am Ostportal des Reichstagsgebäudes.

Zum Tod von Helmut Schmidt

Der Deutsche Bundestag trauert um Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der am 10. November 2015 verstorben ist. Auch Matthias Hauer MdB hat sich in das Kondolenzbuch eingetragen, in dem viele Abgeordnete über alle Parteigrenzen hinweg ihre Trauer und Anteilnahme zum Ausdruck bringen. Die traurige Nachricht erreichte Matthias Hauer in der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die spontan eine Schweigeminute zum Gedenken an den Altbundeskanzler einlegte. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel würdigte seinen Einsatz für unser Land in ihrer Ansprache. „Helmut Schmidt hat die Bundesrepublik mitgeprägt, nicht nur als Minister und Bundeskanzler, sondern auch als wichtiger Impuls- und Ratgeber in den Jahren nach seiner Kanzlerschaft“, so Matthias Hauer.

© Emil Zander

56,1 Millionen Euro vom Bund für Essen in den Jahren 2015 bis 2017

Der Bund entlastet die Kommunen erheblich in dieser Legislaturperiode. Matthias Hauer MdB informiert über die Vorabentlastung im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe: „Der Bund hält seine Zusagen ein und entlastet die Kommunen im Vorgriff auf die Unterstützung bei der Eingliederungshilfe bereits in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich um jeweils eine Milliarde Euro und im Jahr 2017 um 2,5 Milliarden Euro. Das bedeutet für Essen 12,8 Millionen zusätzlich jeweils in den Jahren 2015 und 2016 sowie 30,5 Millionen Euro mehr im Jahr 2017. Insgesamt unterstützt der Bund die Stadt Essen damit in den Jahren 2015 bis 2017 mit 56,1 Millionen Euro im Vorgriff auf die Entlastung durch den Bund bei der Eingliederungshilfe. Mit dieser Entlastung zeigt die unionsgeführte Bundesregierung,

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Fünf Essener Bundestagsabgeordnete mit Oberbürgermeister Thomas Kufen (Mitte) und dem Verwaltungsvorstand der Stadt Essen in Berlin.

Essener Verwaltungsvorstand in Berlin

Am 10. November hat Oberbürgermeister Thomas Kufen gemeinsam mit seinem Verwaltungsvorstand alle Essener Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch in Berlin eingeladen. Matthias Hauer MdB folgte der Einladung gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen Astrid Timmermann-Fechter (CDU), Jutta Eckenbach (CDU), Arno Klare (SPD) und Kai Gehring (Grüne). Zentrale Themen des Gesprächs waren die aktuelle Flüchtlingssituation sowie eine mögliche finanzielle Unterstützung für Essen als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ durch den Bund. „Es war eine sehr gute Initiative des neuen Oberbürgermeisters, parteiübergreifend alle Bundestagsabgeordneten einzuladen, um für Essen gemeinsam mehr durchsetzen zu können“, kommentierte Matthias Hauer das Treffen. Alle waren sich einig, ein solches Treffen zu wiederholen.

Hauer Plenum
© Deutscher Bundestag, Achim Melde

Bundestag verbietet Geschäft mit Sterbehilfe

Heute hat der Deutsche Bundestag eine Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen. Die organisierte geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Den Abgeordneten lagen vier Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte und Organisationen reichten. 360 von 602 abgegebenen Stimmen entfielen auf den Gruppenantrag um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht. Matthias Hauer MdB hat diesen Gruppenantrag mitunterzeichnet und begründet seine Entscheidung wie folgt: "Die Entscheidung, wie wir mit schwachen und unheilbar kranken Menschen am Ende des Lebens umgehen, prägt unsere Gesellschaft und ist eine Gewissensentscheidung, bei der gerade auch unterschiedliche persönliche Erfahrungen der Abgeordneten eine wichtige Rolle spielen. Ich respektiere daher die Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten, von denen es sich keiner leicht gemacht hat.

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Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 15. Oktober im Deutschen Bundestag © Bundesregierung, Marvin Ibo Güngör

Asylrechtsreform beschlossen

Mit einer Regierungserklärung hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag im Parlament die Debatte eröffnet. Die Kanzlerin informierte den Bundestag über das bevorstehende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 15. und 16. Oktober in Brüssel, bei dem es hauptsächlich um die Migrations- und Flüchtlingspolitik in Europa geht. „Wir brauchen ein solidarisches Europa“, betonte die Kanzlerin. Es sei nicht akzeptabel, die Flüchtlingssituation „zu einem Problem einzelner Mitgliedsstaaten zu erklären.“ Sie erwarte, dass alle Mitgliedsstaaten einen fairen Beitrag bei der Aufnahme von Asylsuchenden leisten. „Wir brauchen einen dauerhaften und verbindlichen Verteilungsschlüssel“, bekräftigte sie. Schwerpunkt der Beratungen im Europäischen Rat ist vor allem die Umsetzung der Beschlüsse des Sondertreffens vom 23. September. Dazu gehören u.a. die Einrichtung von Hot Spots an den EU-Außengrenzen,

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Justus Walter, Schüler des Essener Burggymnasiums, hat im Oktober ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag absolviert und den Abgeordneten bei seiner Arbeit begleitet – wie hier im Paul-Löbe-Haus, wo auch die öffentliche Anhörung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie stattfand.

Widerruf beim Verbraucherkredit

Am 14. Oktober befragten die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz sieht insbesondere auch eine Neuregelung beim Widerruf von Verbraucherkrediten vor. Widerrufsrechte ermöglichen dem Verbraucher, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Dies ist ein Thema, das bei Bankkunden auf der einen Seite und bei Kreditinstituten auf der anderen Seite in den letzten Jahren für viel Streit gesorgt hat. Matthias Hauer MdB fragte daher die Sachverständigen, welche Lösungen sie für Alt- und Neuverträge für richtig halten. „Die Verbände und Sachverständigen haben ihre Stellungnahmen in der Anhörung noch einmal vertieft dargestellt. Das Widerrufsrecht ist eine bedeutende

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