Ernste Debatte um Sterbebegleitung
Sterben in Würde – was heißt das für jeden Menschen? Darüber hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag debattiert. Konkret ging es um die Frage, ob organisierte Sterbehilfe in Deutschland weiterhin verboten bleiben soll. Bisher ist nur die passive Sterbehilfe – also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und der Einsatz von Schmerzmitteln, auch wenn sie den Tod beschleunigen – erlaubt. In der vierstündigen Orientierungsdebatte waren sich die Abgeordneten darüber einig, die Palliativmedizin und das Hospizwesen in Deutschland auszubauen – so steht es auch im Koalitionsvertrag. Gleichzeitig zeichnete sich eine Mehrheit für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ab. Umstritten ist jedoch noch die Frage, ob Ärzte den Wunsch eines Patienten zur aktiven Sterbehilfe befolgen dürfen. Das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema soll bis