
Diese Woche im Parlament: Finanzspritze für Kommunen
Mit einem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 hat der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2015 das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ auf den Weg gebracht. Das heißt konkret: 5 Milliarden Euro mehr für die Kommunen. Allein im Jahr 2017 werden sie vom Bund um 1,5 Milliarden Euro entlastet – zusätzlich zu einer bereits beschlossenen Milliarde. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen vor allem in Investitionen in die kommunale Infrastruktur fließen. Außerdem richtet der Bund für die Jahre 2015 bis 2018 ein Sondervermögen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen ein. Allerdings haben die Bundesländer zu entscheiden, anhand welcher Kriterien das Geld des Bundes verteilt wird. Matthias Hauer












