
Milliardenschwere Hilfe: Unterstützung vom Bund in der Corona-Krise
In einem Eilverfahren hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch ein beispielloses Hilfspaket verabschiedet, um die Corona-Krise zu bewältigen. Hier einzelne Maßnahmen im Überblick: Kurzarbeitergeld Bereits in der vergangenen Woche sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert worden. Sie gelten rückwirkend ab 1. März 2020 und vorerst bis zum 31. Dezember 2020. So ist es ausreichend, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (anstatt bisher ein Drittel), um Kurzarbeit zu beantragen. Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Zeitarbeiter können Kurzarbeitergeld erhalten. Wirtschaft stabilisieren Zur Unterstützung mittlerer und großer Unternehmen werden 600 Milliarden Euro in einem Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen bereit gestellt: Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenziellen









