Tillmann/Hauer: Ampel ignoriert bei der Sanktionsdurchsetzung breite Kritik der Experten
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 mit den Stimmen der Ampelfraktionen das Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter Matthias Hauer: Antje Tillmann: „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wirkt wie eine Neuauflage des ersten Gesetzes: Es kommt zu spät, zeigt vereinzelt kluge Ansätze und wagt keine echten Reformen. Einzelne positive Aspekte wie das Barzahlungsverbot für Immobilienkäufe oder die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Sanktionsverstößen greifen schlicht zu kurz. Unverständlich ist, dass die Ampel den staatlichen Stellen nicht die Möglichkeit einräumt, von formellen Inhaberinnen und Inhabern von Vermögenswerten Auskunft darüber zu verlangen, aus welcher Quelle das Vermögen stammt und wer darüber tatsächlich die Kontrolle ausübt. Das hatten wir in unserem Antrag gefordert und