Matthias Hauer MdB

Beiträge

Vor der Sitzung der Unionsfraktion am 8. November überreicht Matthias Hauer MdB Bundeskanzlerin Angela Merkel das Buch „Union in Essen“. Großes Thema in der Sitzung war u.a. die Neuregelung der Demenzforschung.

Bundestag reformiert Demenzforschung

Mit einer Änderung im Arzneimittelgesetz hat der Deutsche Bundestag am 11. November in dritter Lesung mit 358 Stimmen u.a. eine Reform in der Demenzforschung beschlossen. Matthias Hauer MdB sowie weitere 163 Abgeordnete stimmten dagegen. 21 Abgeordnete enthielten sich. Künftig sollen Forschungsstudien mit demenzkranken Personen auch dann erlaubt sein, wenn diese nicht selbst davon profitieren. Die Reform sieht vor, dass Personen künftig nach ärztlicher Aufklärung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit ihre Bereitschaft zur späteren Teilnahme an Forschungsvorhaben in einer Verfügung erklären können. In der vorangegangenen fast zweistündigen Debatte am Mittwoch hatten die Parlamentarier drei jeweils fraktionsübergreifende Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf beraten. Matthias Hauer  stimmte dem Antrag zu, der eine Teilnahme nicht einwilligungsfähiger Patienten an fremdnütziger Forschung ablehnte. „Der Betroffene weiß vorher nicht,

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Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

Mehr Geld für Länder und Kommunen

Vor einer Woche ist es Bund und Ländern unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen gelungen, sich nach über zweijähriger Verhandlung auf eine Weiterentwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 zu verständigen. Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig über den Länderanteil an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern. Die zusätzliche Beteiligung des Bundes wird allein im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen. Weitere Entlastung von Ländern und Kommunen In erster Beratung hat der Deutsche Bundestag gestern über weitere Entlastungen für Länder und Kommunen debattiert. Der Gesetzentwurf umfasst u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab 2018. Davon soll eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder gezahlt werden, vier Milliarden Euro gehen direkt

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Auch in der Arbeitsgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet war unter anderem die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Thema.

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 14. Oktober auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 verständigt. Diese Vereinbarung regelt u.a. den Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Stattdessen erhalten die Länder vom Bund bei dem ihnen zustehenden Umsatzsteueranteil entsprechende Zu- und Abschläge. Insgesamt wird der Bund den Ländern ab 2020 jährlich über 9,5 Milliarden Euro mehr überweisen als bisher. Im Gegenzug erhält er neue Kompetenzen sowie mehr Steuerungsrechte. So soll in Zukunft u.a. eine zentrale Infrastrukturgesellschaft für Fernstraßen gegründet werden. Zudem soll der Bund durch eine Verfassungsänderung rechtlich in die Lage versetzt werden, Schulen in finanzschwachen Kommunen zu fördern. Der Bundesrechnungshof bekommt – wenn Landesaufgaben vom Bund mitfinanziert werden

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Besuchergruppe am 04.10.2016 © Bundesregierung

Engagierte Essener in Berlin

Einen Blick hinter die Kulissen des Berliner Politikbetriebes konnten Anfang Oktober fünfzig politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Essen werfen. Im Plenarsaal des Bundestags erfuhren die Essener Besucherinnen und Besucher mehr über die Geschichte des Reichstagsgebäudes sowie die Aufgaben und die Arbeit des Parlaments. Im Anschluss hatten sie Gelegenheit, sich persönlich mit Matthias Hauer MdB auszutauschen und Fragen zu stellen. Die viertägige politische Bildungsfahrt umfasste zudem einen Besuch im Bundesfinanzministerium, eine Stadtrundfahrt und Schifffahrt entlang historisch und politisch bedeutender Orte, einen Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer sowie eine Führung durch die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen – der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit.

Besuchergruppe Theodor-Goldschmidt-Realschule am 04.10.2016 © Deutscher Bundestag

Schüler aus Essen in Berlin

Wie wird man Politiker? Welche Qualifikationen und Fähigkeiten muss man dafür mitbringen? Wie funktionieren die parlamentarischen Abläufe und wie wird über Gesetze entschieden? Diese und viele weitere Fragen hatten die Schülerinnen und Schüler der Theodor Goldschmidt Realschule bei ihrem Besuch in Berlin am 5. Oktober. Nach einem Informationsvortrag über die Geschichte der parlamentarischen Demokratie hatten die Zehntklässler die Möglichkeit, ihre Fragen an Matthias Hauer MdB loszuwerden. „Es war eine lebhafte Diskussion mit sehr interessierten und engagierten Jugendlichen, die mir viel Spaß gemacht hat. Wir haben intensiv vor allem über innenpolitische Themen gesprochen“, sagte Matthias Hauer. Mehrere Jugendliche konnten sich auch vorstellen, selbst politisch aktiv zu werden.

Felix Paul mit Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus. Matthias Hauer hatte dort an der Beweisaufnahme des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses teilgenommen. Der 20-jährige Felix Paul studiert Bauingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen.

Praktikum im Bundestagsbüro

Im September hat der 20-jährige Student Felix Paul ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB in Essen und Berlin absolviert. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen: „Im September habe ich ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB absolviert. Die ersten zwei Wochen war ich im Essener Büro, die letzte Woche im Berliner Büro beschäftigt. Dabei lernte ich die unterschiedlichen Arbeiten der beiden Büros sehr gut kennen. Während sich das Büro in Essen hauptsächlich um Bürgeranfragen und Termine in der Heimat kümmert, bereitet das Büro in Berlin die Arbeit im Parlament vor. Dies umfasst zum Beispiel die Vorbereitung für die Berichterstattung in der Arbeitsgruppe Finanzen, im Finanzausschuss und die Recherche zu den Reden im Parlament. Das Praktikum war eine tolle Erfahrung für mich

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© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Bundestag beschließt Erbschaftssteuer-Reform

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss war angerufen worden, um eine Einigung über das Gesetz zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat zu erreichen. „Auch wenn sich nicht jeder Punkt unseres Gesetzesbeschlusses vom Sommer durchsetzen ließ, haben wir unser Kernziel erreicht: Unternehmen werden durch die Erbschaftssteuer nicht in ihrem Bestand gefährdet, und so sichern wir Arbeitsplätze“, betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder. „Wir haben erreicht, dass Grüne und Linke dieses Gesetzgebungsverfahren nicht für Steuererhöhungen nutzen, die das Bundesverfassungsgericht gar nicht vorgegeben hat.“ Die Einigung bringt den Unternehmen jetzt vor allem mehr Rechtssicherheit. Bei Betriebsvermögen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro bleibt es bei den bisherigen Begünstigungen. Kleine Betriebe

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Flexibler von der Arbeit in die Rente

Flexibler von der Arbeit in die Rente Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die „Flexi-Rente“ beraten. Mit dem Gesetz soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. Wer ab 63 Jahren seine Arbeitszeit reduzieren möchte, soll künftig Teilrente und Teilzeitarbeit besser kombinieren können. Die Grenze für den Zuverdienst wird angehoben. „Der Übergang in den Ruhestand kann individueller gestaltet werden“, sagt dazu der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling. Arbeitnehmer können außerdem bereits ab 50 Jahren – im Gegensatz zu bisher 55 Jahren – zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um spätere Rentenabschläge bei einem frühzeitigen Renteneintritt auszugleichen. Im Gegenzug werden Anreize für jene geschaffen, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen: Wer

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Matthias Hauer MdB und Matthias Zensen vor dem Sitzungssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der 22-Jährige studiert Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. An einem Praktikum im Bundestag hat ihn besonders gereizt, die Arbeitsweise in einem Abgeordnetenbüro sowie die Abläufe bei der Gesetzgebung kennenzulernen.

Im Bundestag bei Matthias Hauer MdB: Praktikant Matthias Zensen berichtet

Der 22-jährige Student erzählt, wie er sein Praktikum im Deutschen Bundestag erlebt hat: Ich studiere im zweiten Semester Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und habe im August und September mein Praktikum im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB absolviert. Für dieses Praktikum hatte ich mich beworben, weil ich die politischen Abläufe in der Praxis kennenlernen wollte. Als Wähler war es für mich zudem sehr interessant zu sehen, wie sich der Abgeordnete im Bundestag für Themen aus dem Wahlkreis einsetzt. Neben meinen Aufgaben im Büro durfte ich an der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie an einer Sitzung des Finanzausschusses teilnehmen. Außerdem konnte ich mehrere Plenarsitzungen live erleben; ein Höhepunkt war hier sicherlich  die Rede von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble während der Beratungen zum

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v.l.: Ralf Bockstedte, Matthias Hauer MdB, Benjamin Thomas und Marvin Weßelburg im Paul-Löbe-Haus, Veranstaltungsort für „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“

Rechte von Menschen mit Behinderung

Auch Essener Vertreter haben am 23. September an der Dialogveranstaltung „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ teilgenommen. Matthias Hauer MdB traf Ralf Bockstedte und Marvin Weßelburg von der Initiative „Jeder hat ein Handicap“ sowie Benjamin Thomas, Landesvorsitzender des Netzwerks „Menschen mit Beeinträchtigungen“ der CDU Nordrhein-Westfalen, am Rande der Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussion tauschten sich mit Politikern aus Bundesregierung und Parlament über den Stand der Umsetzung der U.N.-Behindertenrechtskonvention im neuen Bundesteilhabegesetz aus. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf dazu erstmals am 22. September beraten. Zielsetzung ist die Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

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